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Aufruf des Rektors

Teilnahme an der Personalversammlung soll ermöglicht werden

Teilnahme an der Personalversammlung soll ermöglicht werden

Die Teilnahme an der Personalversammlung gilt als Arbeitszeit. Der Rektor ruft alle Führungskräfte auf, ihren Beschäftigten die Teilnahme zu ermöglichen. Im Ausnahmefall können dafür auch Dienstleistungsbereiche zeitweise geschlossen werden. Dies sollte aber rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden.
Den vollständigen Text des Aufrufs finden Sie hier.