Logo Universität Freiburg
Logo Universität Freiburg Logo Personalrat
Newsletter des Personalrats der Universität Freiburg
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Die Themen der Ausgabe 11/2019 vom 28. November 2019
Kurz vor der Weihnachtspause! - Personalversammlung am 18.12.2019
Konkret werden beim Klimaschutz, aber wie? - Offenen Brief zum Klimaschutz unterschreiben
Ohne Moos nix los - Online-Petition zur Verbesserung der Hochschulfinanzierung
Auf nach Strasbourg - Tagesfahrt an die Uni Strasbourg
Go for Europe - Auslandspraktika für Auszubildende
Aktuelle Rechtsprechung zum möglichen Verfall von Urlaubsansprüchen - Der Europäische Gerichtshof hat gesprochen
Und zum Schluss: Das neue Personalrats-Info ... - ... ist (bald) da
Kurz vor der Weihnachtspause!
Personalversammlung am 18.12.2019

Die zweite Personalversammlung des Jahres 2019 findet am Mittwoch, den 18. Dezember ab 9.00 Uhr in der Aula (Kollegiengebäude I) statt. Ihre persönliche Einladung mit der Tagesordnung erhalten Sie in den nächsten Tagen, Sie können sich wieder auf viele interessante Themen freuen (» Tagesordnung). Und wie immer gilt: Der Besuch der Personalversammlung ist Arbeitszeit, es gibt also kaum einen Grund nicht zu kommen…

nach oben
Konkret werden beim Klimaschutz, aber wie?
Offenen Brief zum Klimaschutz unterschreiben

Der Personalrat unterstützt den offenen Brief „Weniger Emissionen durch Dienstreisen“ der Gruppe Scientists for Future Freiburg. Darin wird die Unileitung aufgefordert, konkrete Ideen zum Klimaschutz zu erarbeiten. Ziel ist, Regelungen für die Reduzierung von Emissionen durch Dienstreisen vorzulegen. Denn gerade diese verursachen einen enormen CO2-Ausstoß.

Weitere Informationen: Offener Brief und Petition auf www.openpetition.de

nach oben
Ohne Moos nix los
Online-Petition zur Verbesserung der Hochschulfinanzierung

Die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg hat eine Online-Petition auf den Weg gebracht, die eine bessere, sprich: ausreichende Finanzierung der Hochschulen fordert. Der Personalrat, ebenso wie das Rektorat, unterstützt diese Petition ausdrücklich und fordert alle Beschäftigten auf, sich daran zu beteiligen.

Weitere Informationen: Text und Petition auf www.openpetition.de

nach oben
Auf nach Strasbourg
Tagesfahrt an die Uni Strasbourg

Der Personalrat organisiert am 6. Februar 2020 eine Fahrt an die Universität Strasbourg.

Was ist der Grund? Damit der Austausch im Bereich des European Campus nicht nur im Bereich der Wissenschaft stattfindet, sondern ein Angebot für alle wird, möchten wir vor allem auch Beschäftigte aus den Bereichen Verwaltung und Technik einladen, uns zu begleiten. Es entstehen keine Kosten, wir fahren mit einem Bus, und der „Ausflug“ ist als Arbeitszeit anerkannt.

Es wird eine kurze Führung durch die Uni geben, und danach besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Kollegen*innen der Uni Strasbourg, idealerweise aus dem Bereich, in dem Sie hier arbeiten. Das Ziel ist also, die Partneruni zu entdecken und Kontakte zu knüpfen, um vielleicht eines Tages auch mal im Rahmen eines Austausches für eine Woche nach Strasbourg zu gehen.

Wenn Sie Interesse haben, so melden Sie sich bitte per Mail () oder telefonisch (6900) an.

Anmeldefrist ist der 6.12.2019!

nach oben
Go for Europe
Auslandspraktika für Auszubildende

Wie schon in den letzten Jahren gibt es auch jetzt wieder für Auszubildende die Möglichkeit, über ein Praktikum im Ausland Erfahrungen zu sammeln, und zwar in Italien, Malta, Österreich, Spanien und Dänemark. Bei Interesse informieren wir Sie gerne ().

Wichtig: Der Bewerbungsschluss ist der 6. Januar 2020

nach oben
Aktuelle Rechtsprechung zum möglichen Verfall von Urlaubsansprüchen
Der Europäische Gerichtshof hat gesprochen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in diesem Sommer ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November 2018 zum Thema „Verfall von Urlaubsansprüchen“ in nationales Recht umgesetzt. In dem Urteil des EuGH stellte dieser fest, dass der Urlaub eines/r Arbeitnehmer/in nicht allein deshalb am Ende des Übertragungszeitraumes verfällt, weil sie/er ihn nicht beantragt hat. Vielmehr muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin dazu auffordern, den Urlaub zu nehmen und ihr/ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub verfällt, wenn er nicht vor dem Ende des Übertragungszeitraumes in Anspruch genommen wird. Erst wenn der Urlaub nach dem Hinweis des Arbeitgebers nicht genommen wird, verfällt er.

Das Finanzministerium (FM) weist alle Landesdienststellen - auch die Universitäten - mit Schreiben vom 4.11.2019 darauf hin, dass die Beschäftigten zu Beginn eines Kalenderjahres konkret und individuell über die aktuelle persönliche Urlaubssituation (Urlaubsanspruch nach TV-L, evtl. Schwerbehindertenzusatzurlaub) und die entsprechenden Verfallsfristen informiert werden müssen. Zusätzlich müssen die Beschäftigten darauf hingewiesen werden, dass der Urlaub am Ende der Frist verfällt, falls er nicht vorher beantragt und genommen wurde.

Damit Sie in der Lage sind, diese Information auf Richtigkeit zu prüfen, ist es wichtig zu wissen, wie die Verfallsfristen an der Uni Freiburg aussehen:
Nach den Sonderregeln des § 40 TV-L für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen gilt eine längere Übertragungsfrist des Erholungsurlaubs bis zum 30. September des Folgejahres (bis dahin muss der Urlaub genommen sein). Die Übertragung von Urlaubstagen ins Folgejahr muss auch nicht beantragt werden, da nach beamtenrechtlichen Regelungen dies nicht erforderlich ist und die Tarifbeschäftigten nicht schlechter gestellt sein sollen.

Wichtig: Diese Regelung gilt auch für die Beschäftigten der vorklinischen Institute und der medizinischen Fakultät!
Bei Fragen oder möglichen Problemen können Sie sich gerne an den Personalrat wenden!

nach oben
Und zum Schluss: Das neue Personalrats-Info ...
... ist (bald) da

Die Dezemberausgabe unseres Infos, aktuell im Druck, ist ab 4.12. auf unserer Homepage einsehbar. Das Lesen lohnt sich, denn viele Themen gehen sicher auch Sie an!

nach oben
Abonnement Newsletter
Als Mitglied der Universität Freiburg können Sie Ihr Abonnement über myAccount verwalten (Ein-/Austragen, E-Mail ändern).

Herausgeber
Personalrat der Universität Freiburg, Friedrichstraße 41-43, 79098 Freiburg
Tel.: 203-6900, Fax: 203-6902, E-Mail: info@personalrat.uni-freiburg.de

Der Newsletter des Personalrats der Universität Freiburg erscheint ca. 6 x pro Jahr.
Rückmeldungen und Beiträge für diesen Newsletter senden Sie bitte an newsletter@personalrat.uni-freiburg.de
Sämtliche Mitteilungen in diesem Newsletter sind sorgfältig zusammengetragen. Eine Gewähr kann trotzdem nicht übernommen werden. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

© 2019 Personalrat der Universität Freiburg