Die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten ist in der Entgeltordnung zum TV-L geregelt. Bis zum 31.12.2019 erfolgte die Eingruppierung der Bibliotheksangestellten über einen speziellen Abschnitt im Teil II der Entgeltordnung, der eine Eingruppierung des nicht-wissenschaftlichen Personals von EGG 2 bis maximal EGG 9 zuließ.
Seit dem 01.01.2020 entfällt dieser besondere Abschnitt für die Bibliotheksangestellten und die Eingruppierung erfolgt nach den „Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst“ (Teil I der Entgeltordnung zum TV-L). Konkret bedeutet das, dass in einigen Fällen eine Änderung der Eingruppierung möglich ist, da sich teilweise auch deren Voraussetzungen geändert haben. Um aber genau das zu überprüfen, können die Angestellten (nicht die Beamtinnen und Beamte!) einen formlosen Antrag an Frau Schlemmer mit der Bitte der Überprüfung einer möglichen Höhergruppierung stellen. Sprechen Sie nach Möglichkeit zuerst mit Ihrer Vorgesetzten/Ihrem Vorgesetzten. Bitte nutzen Sie diese Chance! Gerne können Sie sich auch an den Personalrat wenden, auch wir werden Sie gerne beraten.
Darüber hinaus bietet auch die Gewerkschaft ver.di ihren Mitgliedern Beratungen an. Im Falle dieser tariflichen Änderung gilt dies sogar für Neu-Mitglieder ab sofort und ohne Wartezeiten. Da es bei einer Höhergruppierung im Bereich des TV-L zu einem eventuellen Verlust von Erfahrungslaufzeiten in der bisherigen Erfahrungsstufe kommen kann (es wird entgegen dem TVöD nicht stufengleich höhergruppiert!), ist immer eine Einzelfallbetrachtung sinnvoll und notwendig.
In unserer virtuellen Personalversammlung am 26.11.2020 werden wir Sie genauer über dieses Thema informieren.