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Newsletter des Personalrats der Universität Freiburg
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Die Themen der Ausgabe 8/2020 vom 30. Oktober 2020
Der Newsletter des Personalrats erscheint jetzt monatlich
Ankündigung einer virtuellen Personalversammlung am 26.11.2020
Änderung der Entgeltordnung im Bereich der Bibliotheken - Antragsfrist endet am 31.12.2020
Folgenden Service können wir aufgrund der Corona-Pandemie vorerst nicht mehr anbieten
Der Newsletter des Personalrats erscheint jetzt monatlich

Der Personalrat plant künftig regelmäßig jeweils am Monatsende einen Newsletter zu veröffentlichen, in dem wir aktuelle Themen aufgreifen wollen, aber auch Themen mit denen wir uns länger beschäftigen müssen, wie bspw. dem Beschleunigten Stufenaufstieg.

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Ankündigung einer virtuellen Personalversammlung am 26.11.2020

Aufgrund der aktuellen Lage und den damit verbundenen Regelungen zur Corona-Pandemie wird die kommende Personalversammlung am 26.11.2020 zwischen 9.00 und 12.00 Uhr virtuell sein.

Während dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit via Chat dem Personalrat Fragen zu den einzelnen Themen zu senden, die nach dem Stream im Chat (bis 13 Uhr) beantwortet werden. Um an dieser nicht-öffentlichen Veranstaltung teilnehmen zu können, ist es erforderlich sich mit Ihrem Beschäftigten-Account einzuloggen. Wenn Sie noch keinen Account haben, können Sie über https://myaccount.uni-freiburg.de/uadmin/login einen Account einrichten oder aber auch Ihr Passwort neu setzen, falls Sie es vergessen haben.

Die Einladung sowie die Tagesordnung der Personalversammlung und weitere Details zur Nutzung der geplanten digitalen Plattform werden wir Ihnen rechtzeitig zuschicken.

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Änderung der Entgeltordnung im Bereich der Bibliotheken - Antragsfrist endet am 31.12.2020

Die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten ist in der Entgeltordnung zum TV-L geregelt. Bis zum 31.12.2019 erfolgte die Eingruppierung der Bibliotheksangestellten über einen speziellen Abschnitt im Teil II der Entgeltordnung, der eine Eingruppierung des nicht-wissenschaftlichen Personals von EGG 2 bis maximal EGG 9 zuließ.

Seit dem 01.01.2020 entfällt dieser besondere Abschnitt für die Bibliotheksangestellten und die Eingruppierung erfolgt nach den „Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst“ (Teil I der Entgeltordnung zum TV-L). Konkret bedeutet das, dass in einigen Fällen eine Änderung der Eingruppierung möglich ist, da sich teilweise auch deren Voraussetzungen geändert haben. Um aber genau das zu überprüfen, können die Angestellten (nicht die Beamtinnen und Beamte!) einen formlosen Antrag an Frau Schlemmer mit der Bitte der Überprüfung einer möglichen Höhergruppierung stellen. Sprechen Sie nach Möglichkeit zuerst mit Ihrer Vorgesetzten/Ihrem Vorgesetzten. Bitte nutzen Sie diese Chance! Gerne können Sie sich auch an den Personalrat wenden, auch wir werden Sie gerne beraten.

Darüber hinaus bietet auch die Gewerkschaft ver.di ihren Mitgliedern Beratungen an. Im Falle dieser tariflichen Änderung gilt dies sogar für Neu-Mitglieder ab sofort und ohne Wartezeiten. Da es bei einer Höhergruppierung im Bereich des TV-L zu einem eventuellen Verlust von Erfahrungslaufzeiten in der bisherigen Erfahrungsstufe kommen kann (es wird entgegen dem TVöD nicht stufengleich höhergruppiert!), ist immer eine Einzelfallbetrachtung sinnvoll und notwendig.

In unserer virtuellen Personalversammlung am 26.11.2020 werden wir Sie genauer über dieses Thema informieren.

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Folgenden Service können wir aufgrund der Corona-Pandemie vorerst nicht mehr anbieten
  • keine Beratungstermine in Präsenz, gerne jedoch telefonisch oder über das Webkonferenzsystem BigBlueButton
  • keine Personalrat-vor-Ort Termine
  • kein Verkauf von Sauna- und Badekarten
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Herausgeber
Personalrat der Universität Freiburg, Friedrichstraße 41-43, 79098 Freiburg
Tel.: 203-6900, Fax: 203-6902, E-Mail: info@personalrat.uni-freiburg.de

Der Newsletter des Personalrats der Universität Freiburg erscheint ca. 6 x pro Jahr.
Rückmeldungen und Beiträge für diesen Newsletter senden Sie bitte an newsletter@personalrat.uni-freiburg.de
Sämtliche Mitteilungen in diesem Newsletter sind sorgfältig zusammengetragen. Eine Gewähr kann trotzdem nicht übernommen werden. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

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