Fragen zum Thema Arbeitszeit
Frage: Gibt es schon Pläne oder Konzepte zur digitalen Krankschreibung (eAU)
Antwort: das liegt nicht im Ermessensbereich der Uni. Die Vorgabe, dass eAUs zum 01.01.2023, sprich die elektronische Krankmeldung an den Arbeitgeber, umgesetzt werden soll, können wir derzeit nicht beantworten. Aber die Einführung wird zeitnah kommen. Allerdings muss man sich trotzdem zeitnah am ersten Tag einer Krankheit telefonisch/per Mail krankmelden. Die Universität wird, sobald die Umstellung erfolgt ist, sicherlich durch ein Rundschreiben und /oder Newsletter informieren.
Frage: aktuelles Fallbeispiel: ein Institut, zwei Abteilungen: eine Abteilung muss an der Zeiterfassung teilnehmen (nur nichtwissenschaftlicher Dienst), die andere Abteilung nicht. Gleichbehandlung?
Antwort: künftig muss das gem. BAG-Urteil anders umgesetzt werden.
Frage: Wie sieht es mit Arbeitsbeginn ab 6:00 Uhr aus? Vor allem im Sommer, aber auch gerne das ganze Jahr über.
Antwort: das ist eine der Herausforderungen, die wir durch die neue Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit angehen müssen. Aber diese Frage ist auch der Dienststelle bekannt und wird daher auch Berücksichtigung finden.
Frage: Habe ich es richtig verstanden, dass Überstunden im Zeitraum der Rahmenzeit einfach nicht zählen, obwohl ich sie doch mache?
Antwort: Man muss hier unterscheiden. Angeordnete Überstunden können entweder in Freizeit ausgeglichen oder ausbezahlt werden. Stunden, die sie im Rahmen der Rahmenzeit über die täglichen Sollarbeitsstunden hinaus arbeiten, werden auf Ihrem Gleitzeitkonto gutgeschrieben.
Frage: gibt es Neuerungen zur Gleitzeitverwaltung von Admin Kräften?
Antwort: Gegenfrage: gibt es hierzu Vereinbarungen? Der Personalrat ist darüber nicht informiert.
Frage: Wann führt die Uni die Zeiterfassung aller wiss. MA ein und ist es klar, dass hierfür extra Arbeitskraft nötig ist (nicht einfach den Sekretariaten/ der Personalabteilung die vervielfachte Arbeitszeitverwaltung zumuten, das ist aus meiner Sicht unrealistisch)
Antwort: Wann die Zeiterfassung für alle Beschäftigten incl. Wissenschaftler:innen flächendeckend eingeführt wird, wissen wir nicht, aber zumindest der Start muss zeitnah erfolgen. Die Erfassung soll anders als bisher über eine HIS-Software erfolgen. Den administrativen Aufwand hierzu können wir noch nicht einschätzen, hoffen jedoch auf keine Mehrbelastung derjenigen, die die Zeiterfassung betreuen.
Fragen zum Thema Urlaub
Frage: Könnte sich die Verwaltung auf eine Vorgabe der Genehmigungszeit entschließen?
Antwort: Frage muss im Rektorat geklärt werden, wir werden das Thema dort ansprechen
Frage: Wird es zeitnah ein System für digitale Urlaubsanträge geben?
Antwort: eine Pilotphase dafür gibt es schon seit einiger Zeit, wir warten auf eine entsprechende Beteiligung des Personalrats, nach der die Umsetzung in die Uni erfolgen soll.
Frage: Sorry, nochmal zum Thema Urlaub: Kann man auch gezwungen werden Urlaub zu nehmen? Also z.B., weil das Gebäude zwischen den Jahren schließt. Oder könnte man so etwas auch über Home-Office ausgleichen?
Antwort: Wurde mit Verweis auf Betriebsschließung beantwortet. Siehe dazu auch das Rundschreiben: https://intranet.uni-freiburg.de/rs/2022/5
Frage: gibt es Änderungen zur Administration von Urlaub und Resturlaub?
Antwort: Es soll die Elektronische Urlaubskarte geben, insofern wird sich auch die Administration ändern.
Fragen zum Thema Fahrradsicherheitscheck
Frage: Fahrradsicherheitscheck - Wie wird sichergestellt, dass die die bereits teilgenommen haben, das nächste Mal nicht bevorzugt werden?
Antwort: Dies wurde bisher nicht berücksichtigt und es ist aufgrund des damit verbundenen Aufwands auch nicht geplant für zukünftige Sicherheitschecks, d.h. es wird jedes Jahr aufs Neue ein Losverfahren durchgeführt.
Fragen zum Thema Energie
Frage: wie wird die Vorlauftemperatur bestimmt? wie funktioniert das?
"Antwort D 4: Die Vorlauftemperatur einer Wärmeversorgungsanlage wird anhand der Witterung und der Betriebszeit (Nutzungszeit) bestimmt. Dazu wird die Außentemperatur an dem zu versorgenden Gebäude – im Idealfall an der Nordseite - erfasst.
Gibt es mehrere Heizgruppen in einem Gebäude und sind diese den Himmelsrichtungen zuzuordnen so erfolgt die Außentemperaturerfassung den Himmelsrichtungen folgend.
Bei Unterschreiten der Heizgrenze (z.B. für 3 Tage Außentemperatur < 17°C) wird die Heizgruppe freigegeben. Von einem Basissollwert ausgehend wird anhand einer Heizkurve mit einer gewissen Steigung die Vorlauftemperatur in Abhängigkeit der Außentemperatur bis zum Erreichen der Auslegungstemperatur erhöht.
Bedeutet je kälter es außen ist, desto höher ist die Vorlauftemperatur.
Außerhalb der Betriebszeit (Nutzungszeit) findet eine Parallelverschiebung bzw. eine Reduktion der berechneten Vorlauftemperatur um 7-10K statt.
Beispiel bei 0°C Außentemperatur wurde eine Vorlauftemperatur von 55°C berechnet. Außerhalb der Nutzungszeit wird dieser Wert um 8K auf 47°C reduziert.
In den modernen Gebäuden kommen zur exakten Bestimmung der Vorlauftemperatur noch weitere Parameter zum Tragen: Erfassung der Sonneneinstrahlung, Parametrierung des Fensterflächenanteils, Verzugswerte der Gebäudekonstruktion etc.
Unter Einbeziehung aller verfügbaren Parameter erfolgt die energetisch und technisch sinnvolle Berechnung der Vorlauftemperatur.
Die Ist-Werterfassung der Vorlauftemperatur findet im Heizungsvorlauf der Heizgruppe statt. Anhand der Regelabweichung zwischen dem berechneten Sollwert und dem Istwert wird das zugeordnete Regelventil geöffnet, bzw. geschlossen und so exakt die benötigte Wärmemenge zur Verfügung gestellt.
Daher ist die Vorlauftemperatur einer Heizgruppe etwas sehr individuelles. Bedeutet, wenn man auf der Nordseite an einen Heizkörper fasst und dieser schön warm ist und dann bei einem Kollegen auf der Südseite einen kühleren Heizkörper feststellt ist nicht zwangsläufig etwas falsch, sondern etwas sehr richtig."
Frage: Energiesparmaßnahmen: Ist geplant, die 0-Verbrauchssteckdosen wieder anzuschaffen oder wieder mehr zu bewerben? (z.B. PCs/Bildschirme haben dann keinen Standby-Stromverbrauch mehr)
"Antwort: Die im technischen Materiallager verfügbaren 0-Verbrauchssteckdosen sollen an die Energiekoordinator:innen ausgegeben werden. Diese/ die Einrichtungen können baugleiche* Steckdosen beschaffen.
* Aus Gründen der Prüfpflicht für ortsveränderliche Elektrogeräte."