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Die Themen der Ausgabe 17/2024 vom 30. September 2024
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Info zu Neuerungen bezüglich Freistellungsjahr
Mit dem 01. Oktober 2017 trat die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Teilzeitbeschäftigung in Form eines Freistellungsjahres (VwV-Freistellungsjahr) in Kraft und galt zunächst bis zum 30. September 2024.
Ab dem 01. Oktober 2024 tritt die Verwaltungsvorschrift "VwV-Freistellungsjahr" in neuer Fassung für weitere 7 Jahre in Kraft.
Weitere Infos dazu finden Sie unter:
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Beamtenrecht – Kostendämpfungspauschale Aktualisierung: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostendämpfungspauschale
Mit seinem Urteil vom 21. März 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Einzelfall zur Kostendämpfungspauschale entschieden (Az. 5 C 5.22). Danach ist die derzeitige Regelung zur Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg (§ 15 Absatz 1 Satz 5 Beihilfeverordnung) unwirksam.
Weitere Informationen finden Sie unter:
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