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Welche Regelungen gibt es eigentlich?

Alle Dienstvereinbarungen sind jetzt online einsehbar

Alle Dienstvereinbarungen sind jetzt online einsehbar

Dienstvereinbarungen, die zwischen dem Personalrat und der Dienststelle abgeschlossen werden, dienen dazu, beteiligungsrelevante Verfahren dauerhaft zu regeln, ohne dass bei jeder Einzelmaßnahme der Personalrat erneut abstimmen muss. Beispiele hierfür sind Fragen zur Arbeitszeit oder zum Datenschutz. Das Erstellen einer Dienstvereinbarung erfordert von allen Beteiligten jede Menge Arbeit, die sich aber auch lohnt, da dadurch, wie gesagt, rechtssichere Regelungen für den Arbeitsalltag geschaffen werden.

Es ist klar, dass die durch Dienstvereinbarungen geregelten Dinge für alle interessant sind; deshalb hat sich der Personalrat dafür eingesetzt, dass alle bislang abgeschlossenen Dienstvereinbarungen (und natürlich auch alle künftigen) online einsehbar sind. Sie finden eine Übersicht auf den Seiten der zentralen Verwaltung unter dem Stichwort „Dienstvereinbarungen“ im Bereich Service A-Z. Sollten sich für Sie Fragen daraus ergeben, können Sie uns jederzeit ansprechen.

Weitere Informationen:

http://www.zuv.uni-freiburg.de/service/dienstvereinbarungen