Beschleunigter Stufenaufstieg 2017
Es geht voran…..
Kurz zu Ihrer Information: Die Unterlagen für das Verfahren des Beschleunigten Stufenaufstiegs 2017 (!) sind verschickt worden. In den nächsten Wochen werden dann unter Beteiligung des Personalrates die Kommissionen in den einzelnen Fakultäten und Einrichtungen tagen, um zu entscheiden, wer vom Verfahren profitiert. Eine Auszahlung der fälligen Nachzahlungen wird vermutlich aber in diesem Jahr nicht mehr möglich sein. Sie können Ihrer Lohnabrechnung entnehmen, ob sie die formalen Kriterien für die Teilnahme am Beschleunigten Stufenaufstieg im Jahr 2017 erfüllt hatten, bei Fragen können Sie sich gerne auch an den Personalrat wenden. Ob es für das Jahr 2018 auch einen Beschleunigten Stufenaufstieg geben wird, hat das Rektorat noch nicht entschieden.