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Albert-Ludwigs-Universität Freiburg |
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Die Themen der Ausgabe 14/2021 vom 17. Dezember 2021
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Nachgang Personalversammlung
Parkraumbewirtschaftung:
Wurden bei der ersten Vergabe der Parkplätze auch die aktuellen Vergabekriterien berücksichtigt, oder betreffen diese nur die Vergabe der letzten 50 Stück? Und wann bzw. wie werden die Mitarbeiter die einen Parkplatz erhalten darüber informiert?
Über die erste Vergabe haben wir in der September- und Oktoberausgebe unseres Newsletters berichtet. Bitte lesen Sie dort gerne nach
https://personalrat.uni-freiburg.de/newsletter/2021/10, https://personalrat.uni-freiburg.de/newsletter/2021/11
Die Vergabekriterien bei den nachträglich noch durch die PBW zur Verfügung gestellten Dauerparkflächen orientierte sich an folgenden Kriterien: Schwerbehinderung/Behinderung, Pflege von Angehörigen, Betreuung von Kindern, extrem lange Anfahrtswege/schlechte Anbindung ÖPNV, bisheriger Parkvertrag. Die Information und der Aufruf sich um diese Parkflächen zu bewerben wurde mit einem Rundschreiben des Kanzlers versandt.
Coronapandemie
Ungeimpfte Universitätsmitglieder sehen sich zur Zeit massivster Diskriminierung seitens anderer Universitätsmitglieder und universitärer Strukturen ausgesetzt und sehen sich mittelfristig mit Arbeitsverbot oder schlimmerem konfrontiert. Nach Erfahrungen in der Diskussion um Ausgrenzung ungeimpfter Studierender, hat sich gezeigt dass von Seiten der Universitätsleitung dieser Zustand explizit gewünscht zu sein scheint. Ein wissenschaftlicher Dialog für und wider Impfung [Anmerkung: ich promoviere seit 4 Jahren auf dem Themenfeld, es gibt tatsächlich berechtigte Gründe dagegen] ist derzeit de facto nicht möglich, es endet stets in Spott und Beschimpfung. (Wie) setzt sich der Personalrat für die Interessen der Ungeimpften Beschäftigten ein? Gibt es seitens des Personalrats Bemühungen die eskalative Rhetorik gegen Ungeimpfte zu dämpfen?
Zu einem wissenschaftlichen Dialog bzw. nicht Dialog in der Uni Freiburg können wir nichts sagen. Wissenschaftliche Erkenntnisse und wissenschaftlich medizinisches Wissen sollten das Fundament für einen Austausch sein. Auch das Grundrecht auf Freiheit spielt eine wesentliche Rolle. Abzuwägen ist dabei aber jeweils das Maß der individuellen Freiheit in Relation zur Einschränkung der Freiheit einer/eines Anderen. Ein Austausch auf emotionaler Ebene ist oft schwer, manchmal unmöglich, und zwar dann, wenn Meinungen zementiert sind. Wir wollen einen fairen Umgang miteinander und kommunizieren es auch so.
Die Corona-Verordnung des Landes gibt der Universität einen Rahmen, den sie in der Hygieneordnung, gemäß der örtlichen Notwendigkeiten/Gegebenheiten genauer definieren kann. Dabei steht der kollektivrechtliche Schutz der Beschäftigten im Vordergrund.
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Anonyme Schreiben
Immer wieder erreichen uns anonyme Schreiben von Beschäftigten/Abteilungen, in denen wir um Unterstützung gebeten werden. Die geschilderten Situationen sind fraglos belastend und nicht hinnehmbar. Dennoch fehlt uns die Grundlage aktiv zu werden, zumal der oder die Schreiber:in keinesfalls erkannt werden möchte. Doch wie soll die beschuldigte Person mit etwas konfrontiert werden, häufig sind es sehr belastende Vorwürfe über ein Fehlverhalten, das vage bleiben muss, damit es ganz bestimmt nicht auf jemanden zurückzuführen ist? Oftmals lesen wir in diesen Schreiben Herr/Frau X schreit, denunziert, macht vor der Abteilung schlecht… . Das alles sind massive Vorwürfe, die ein Fehlverhalten darstellen und ggf. arbeitsrechtliche Schritte nach sich ziehen könnten. Aufgrund anonymer Aussagen kann das aber nicht geklärt werden. Es ist uns sehr bewusst, dass so ein Schreiben ein Hilferuf ist, weil die Person/en Angst hat/haben, direkt um Hilfe zu bitten. Diese Angst soll und kann an unserer Universität nicht geduldet werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie sich direkt an den Personalrat zu wenden. Gerne erörtern wir, in vertraulichen Gesprächen bei denen die Schweigepflicht gewahrt ist, mit einzelnen Personen oder auch in der Gruppe, Lösungen und das weitere Vorgehen. Wir werden erst dann nach außen aktiv, wenn wir von Ihnen mandatiert sind, d.h. Sie uns einen Auftrag dazu geben.
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Bessere Erreichbarkeit und mehr Privatsphäre beim Telefonieren im Home-Office mit OpenScape UC (UNIFY)
Sie können im Home-Office mit Ihrem privaten Telefon dienstliche Gespräche führen und Ihrem Gesprächspartner dabei dennoch Ihre Büronummer anzeigen lassen. Diese und viele weitere praktische Funktionen ermöglicht die Universität ihren Beschäftigten mit der Telefoniesoftware OpenScape (UC) von UNIFY.
Das Rechenzentrum bietet sogenannte UC-Accounts an, mit denen man sich innerhalb einer Webanwendung (OpenScape UC) oder über eine Desktop-Seitenleiste (OpenScape Fusion) einloggen kann, um Weiterleitungen des dienstlichen Telefons auf ein privates Telefon vorzunehmen. Damit sieht Ihr Gesprächspartner immer nur Ihre dienstliche Telefonnummer, auch wenn Sie selbst jemanden anrufen. Somit bleibt Ihre Privatsphäre gewahrt, da Sie nicht mit privaten Telefonnummern dienstlich kommunizieren müssen.
OpenScape bietet außerdem Möglichkeiten wie das Setzen eines Präsenzstatus, die Verwaltung von Telefonkontakten, Anruflisten, Telefonkonferenzen und des Anrufbeantworters sowie ein Chat-Board für das Chatten unter Kolleg:innen. Die Funktionalitäten können bei konsequenter Anwendung die Transparenz unter den Beschäftigten bezüglich Home-Office und Erreichbarkeit erheblich unterstützen.
Des Weiteren soll in naher Zukunft auch softwarebasierte Telefonie (Web-RTC) für OpenScape eingeführt werden. D.h. Telefonie soll mithilfe webbasierter Software und einem Headset (unabhängig von physischen Telefongeräten) ermöglicht werden.
Anleitungen und Informationen zu OpenScape finden Sie unter: https://intranet.uni-freiburg.de/sazs/tippstoolsdistanz
Weitere Tipps zum mobilen Arbeiten und zum Home-Office unter: https://intranet.uni-freiburg.de/sazs/mobilesarbeiten-ho
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Wichtiger Hinweis /Safe the Date: Schwerbehindertenversammlung
Am 20.01.2022 findet die Versammlung der schwerbehinderten und deren gleichgestellten Beschäftigten der Universität online ab 9:00 Uhr statt.
Der Login ist über den Uni-Account und persönlichem Passwort möglich.
Die Einladung mit Tagesordnung wird 1 Woche vor der Versammlung via Email erfolgen. Sollten Sie keine Einladung erhalten, aber berechtigt sein an der Schwerbehindertenversammlung teilzunehmen, wenden Sie sich bitte an die SBV: sbv@sbv.uni-freiburg.de.
Falls Sie Wünsche oder Anregungen haben, können Sie mir diese gerne vorab unter jasmin.anders@sbv.uni-freiburg.de zukommen lassen.
Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen.
Jasmin Anders Schwerbehindertenvertrauensfrau der Universität Freiburg
Rechtlicher Hinweis:
Gemäß §§ 49, 50, 51 Landespersonalvertretungsgesetz findet die Versammlung während der Arbeitszeit statt. Eingeladen sind alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten der Universität, schwerbehinderte und gleichgestellte Auszubildende, sowie schwerbehinderte und gleichgestellte wissenschaftliche Hilfskräfte.
Auch für Teilzeitbeschäftigte gilt die Teilnahme als Arbeitszeit.
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