Studentische Beschäftigte mit Tarif? – In Bibliothek, Verwaltung und IT!
Es gibt sie schon, rund 200 studentische Beschäftigte werden nach Tarif bezahlt.
Im letzten Newsletter haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass im Rahmen der Tarifverhandlungen der Länder von Seiten der Gewerkschaften für studentische und wissenschaftlicher Hilfskräfte, sogenannte Hiwis, ein eigener Tarifvertrag (TVStud) gefordert wird. Davon betroffen wären an der Uni Freiburg rund 2.000 Hiwis, die auf Grundlage des Landeshochschulgesetzes im Bereich von Forschung und Lehre Hilfstätigkeiten verrichten.
Daneben gibt es aber auch rund 200 studentische Beschäftigte, die im Bereich der „Infrastruktur“, also in Bibliotheken, in der Verwaltung oder im IT-Bereich arbeiten, die bereits nach Tarif (TV-L) bezahlt werden. Diese Gleichbehandlung mit anderen Uni-Beschäftigten geht auf ein lang zurückliegendes Gerichtsurteil zurück. Nach diesem dürfen studentische Beschäftigte im „Infrastrukturbereich“ nicht bloß aufgrund ihres Studierendenstatus benachteiligt werden, sondern müssen korrekt - wie alle anderen Beschäftigten - aufgrund ihrer Tätigkeiten einer Lohngruppe zugeordnet („eingruppiert“) und bezahlt werden.
Bei den Hiwis ging das Gericht davon aus, dass die Hilfstätigkeiten in Forschung und Lehre in einem Zusammenhang zum Studium stehen und dies eine „Sonderbehandlung“ zulassen würde. Die Gewerkschaften fordern nun, dass diese Sonderbehandlung zumindest über einen eigenen Tarifvertrag ausgehandelt werden sollte und nicht einseitig durch das Ministerium verfügt werden kann.
Diese Unterscheidung zwischen „Hiwis“ und „studentischen Beschäftigten nach TV-L“ ist übrigens unabhängig von der Beschäftigungsstelle, betrifft also nicht nur UB, ZUV und Rechenzentrum. Alle Studierende, die in Fakultäten und Instituten überwiegend in Bibliothek, Verwaltung, Technik oder IT arbeiten, müssen auf Grundlage des TV-L eingestellt und bezahlt werden.
Wer sich unsicher ist, kann sich gerne bei uns beraten lassen.