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============================================================================= Newsletter des Personalrats der Universität Freiburg Ausgabe 3/2021 - 25. März 2021 ============================================================================= --- Die Themen dieser Ausgabe ----------------------------------------------- [1] Achtung: Kappung von Plusstunden zum 31.03.2021 - [2] Das neue PR-Info ist jetzt online - [3] Der Personalrat jetzt auch im Intranet - [4] Arbeitszeugnis - [5] Und hier noch eine Information der Gewerkschaft ver.di zur Tarifänderung im Bereich der IT - ----------------------------------------------------------------------------- [1] Achtung: Kappung von Plusstunden zum 31.03.2021 =================================================== +++ +++ Wir wollen Sie nochmals daran erinnern: Alle Mitarbeiter:innen, die an der Zeiterfassung teilnehmen und auf Ihrem Stundenkonto mehr als ein Wochensoll an Stunden haben, sollten unbedingt einen Antrag auf Übertragung dieser Stunden stellen, da diese Stunden sonst zum 31.03. gekappt werden. Der Personalrat versucht seit Langem einen automatischen Übertrag der Stunden mit der Dienststelle zu verhandeln. Wir bleiben dran. Allerdings sehen wir auch, dass beim Übertrag von sehr hohen Stundenkontingenten die Vorgesetzten eher darauf hinwirken müssten, dass ein zeitnaher Ausgleich ermöglicht wird. Diesem Thema der Arbeitszeit und Gleitzeit/feststehende Arbeitszeit werden wir uns in einer Überarbeitung der bestehenden Dienstvereinbarung annehmen. Wir haben einen Entwurf vorliegen und werden nun weitere Gespräche mit der Dienststelle vereinbaren. [2] Das neue PR-Info ist jetzt online ====================================== +++ +++ Wie auch schon im letzten Jahr haben wir nur sehr wenige Exemplare in den Druck gegeben. Sollten Sie eine Printversion wünschen, melden Sie sich bitte bei uns und wir werden sie Ihnen gerne zukommen lassen. Die Online-Ausgabe unseres PR-Info März 2021 finden Sie hier . mehr... <https://www.pr2.uni-freiburg.de/publikationen/pr-info/pr-info-2021-1> [3] Der Personalrat jetzt auch im Intranet =========================================== +++ +++ Bitte schauen Sie mal rein! Unter https://intranet.uni-freiburg.de finden Sie den Personalrat unter dem Reiter Share im Bereich Navigation und dort Gruppen. Wir machen einen Anfang damit, dass wir unser aktuelles PR-Info dort einstellen. Künftig wollen wir den Bereich weiter ausbauen und Sie kurzfristiger über Themen informieren. Ein großer Vorteil ist auch der, dass Sie uns direkt eine Rückmeldung, Fragen oder Anregungen geben können. Wünschen Sie sich zu einem Thema weitere Informationen oder haben Sie noch Fragen dazu, welches Thema würde Sie interessieren, worüber wollen Sie mehr wissen…? Wir freuen uns über einen Austausch mit Ihnen. Vertrauliche Anfragen stellen Sie bitte weiterhin unbedingt über unsere E-Mail Adresse info@personalrat.uni-freiburg.de oder telefonisch unter 6900. [4] Arbeitszeugnis ================== +++ +++ In der letzten Zeit wenden sich vermehrt Beschäftigte mit der Bitte an den Personalrat, das ausgestellte Arbeitszeugnis einmal auf Vollständigkeit und Aussage zu prüfen oder auch nur den Erhalt zu erwirken. Jede:r hat ein Anspruch auf ein Zeugnis, und dieser Anspruch darf auch geltend gemacht werden. Gemäß TV-L §35 Abs. 1 gilt: „Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben die Beschäftigten Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit; es muss sich auch auf Führung und Leistung erstrecken (Endzeugnis).“ Dabei ist das Zeugnis auch gemäß TV-L unverzüglich auszustellen. Der Grund für Verzögerungen sind oftmals auch Unsicherheiten beim Formulieren. Ein Zeugnis zu schreiben ist u.U. nicht leicht und oftmals werden die Betroffenen gebeten selbst das eigene Zeugnis vorzuformulieren (was eigentlich nicht ihre Aufgabe ist!). Das Personaldezernat hat als Hilfestellung für alle diejenigen, die ein Zeugnis schreiben müssen, eine Orientierungshilfe und Formulierungsvorschläge im Intranet hinterlegt. [5] Und hier noch eine Information der Gewerkschaft ver.di zur Tarifänderung im Bereich der IT =============================================================================================== +++ +++ Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit Januar 2020 werden nach jahrzehntelangen vielfältigen Bemühungen endlich Verbesserungen bei der Eingruppierung der Tätigkeitsmerkmale in der IT geltendes Recht. Das Thema Eingruppierung ist an und für sich recht „sperrig“ – entscheidet aber direkt und unmittelbar, in welcher Linie der Entgelttabelle Sie sich befinden, kurz: was am Ende in Ihrem Geldbeutel / auf dem Konto landet. Im März 2019 haben die ver.di-Mitglieder durch Annahme des Tarifkompromisses zugestimmt, dass zur Kompensation der Kosten für die Höhergruppierungen die Sonderzuwendung auf dem materiellen Wert von 2018 eingefroren bleibt. Das heißt, alle verzichten aktiv auf einen Teil üblichen Einkommenszuwachs, damit Sie evtl. eine Höhergruppierung erhalten können! Geld ist im Landeshaushalt eingeplant, daher sollen die Höhergruppierungen, wann immer möglich, auch vollzogen werden!!! Eine Höhergruppierung bedeutet aber nicht in jedem Einzelfall mehr Geld, denn es besteht die Gefahr, dass andere Entgeltbestandteile wegfallen (wie z.B. bestimmte Zulagen). Deshalb haben die Tarifparteien vereinbart, dass die Überleitung nicht automatisch passiert, sondern dass die Beschäftigten bis zum 31. Dezember 2021 eigenständig einen Antrag an den Arbeitgeber stellen müssen. Wer das nicht tut, bleibt in der bisherigen Entgeltgruppe und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt ohne zusätzliche/weitere Änderungen in der Tätigkeit keine Höhergruppierung mehr geltend machen. Daher macht eine Rechtsberatung im Vorfeld Sinn, auch um den Antrag korrekt zu stellen! Damit kein Antrag, der gestellt werden sollte, aus Unsicherheit ungestellt bleibt, möchten wir eine kleine Infoveranstaltung mit Möglichkeit zum Austausch anbieten und dabei auch unsere Beratungsmöglichkeiten vorstellen. Wir werden uns mit folgenden Fragen beschäftigen: welche Höhergruppierungen sind möglich/realistisch (also: wo lohnt es sich, genauer hinzuschauen) was muss man jetzt beachten? wer kann mir helfen? Unsere Infoveranstaltung findet statt am 29.04.2021 von 17:00 – 18:30 Uhr (wir schalten uns landesweit mit webex zusammen). Nach einer Anmeldung bis zum 26.04.2021 unter: fb05.bawue@verdi.de erhältst du die Einwahldaten. Wir freuen uns auf dich, Dein FB5-Team von ver.di Baden-Württemberg Annelie.Schwaderer ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Baden-Württemberg Landesfachbereichsleiterin Fachbereich 05 - Bildung, Wissenschaft, Forschung Theodor-Heuss-Straße 2 / tHeo.1, 70174 Stuttgart Postfach 10 10 45, 70009 Stuttgart Fon: +49 711 88788-051 @: fb05.bawue@verdi.de Internet: www.biwifo-bawue.verdi.de --- Abonnement Newsletter --------------------------------------------------- Als Mitglied der Universität Freiburg können Sie Ihr Abonnement über myAccount <> verwalten (Ein-/Austragen, E-Mail ändern). --- Herausgeber ------------------------------------------------------------- Personalrat der Universität Freiburg, Friedrichstraße 41-43, 79098 Freiburg Tel.: 203-6900, Fax: 203-6902, E-Mail: info@personalrat.uni-freiburg.de <> Der Newsletter des Personalrats der Universität Freiburg erscheint monatlich. 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