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 Newsletter des Personalrats der Universität Freiburg
 Ausgabe 4/2021 - 29. April 2021
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--- Die Themen dieser Ausgabe -----------------------------------------------

[1] Anlaufstelle für Verletzung nach körperlicher Gewalt - 
[2] Neue Termine Präventionsmaßnahmen der DRV/RV Fit DRV-BW - Neue Termine im Spätjahr stehen zur Verfügung.
[3] Corona-Schnelltests - Beschäftigte in Präsenz können sich während der Arbeitszeit in den drei Testzentren (KG I, Mensa Institutsviertel, PH), die Antigen-Schnelltests im Rahmen der Bürgertestung durchführen, testen lassen. 
[4] Impfangebot - 
[5] Fahrradsicherheitscheck 2021 - Ab sofort werden für Beschäftigte der Uni Freiburg wieder kostenfreie Fahrradsicherheitschecks angeboten. Bitte neues Anmeldeverfahren beachten!

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[1] Anlaufstelle für Verletzung nach körperlicher Gewalt
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 Bezirksärztekammer Südbaden, Rundschreiben an die Ärztinnen und Ärzte in Südbaden  E-Mail:  praesidentin@baek-sb.de  
 Gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungen nach körperlicher Gewalt 
 Am Institut für Rechtsmedizin der Universität Freiburg ist es Personen, die von körperlicher Gewalt betroffen sind, ab sofort möglich, äußerlich sichtbare Verletzungen und Gewaltfolgen kostenfrei und ohne vorherige Anzeige bei der Polizei dokumentieren zu lassen. Dies ist in Südbaden bisher nicht möglich gewesen, entsprechende rechtsmedizinische Untersuchungen konnten nur in behördlichem Auftrag erfolgen. Für weitere Informationen können Sie sich mit dem Institut für Rechtsmedizin (Telefon: 0761/203-6850) oder mit Frau Prof. Schmidt   ulrike.schmidt@uniklinik-freiburg.de  in Verbindung setzen.  

  

[2] Neue Termine Präventionsmaßnahmen der DRV/RV Fit DRV-BW
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+++ Neue Termine im Spätjahr stehen zur Verfügung. +++

 Noch immer ist es so, dass nicht alle Rehaeinrichtungen, stationäre wie ambulante Häuser, RV Fit aus den nachfolgenden Gründen nicht anbieten können oder den Schwerpunkt verstärkt auf die Behandlung von Post-Covid-Patienten legen müssen. 
 Sollten Sie als Mitarbeiter:in aufgrund eines geplanten Durchgangs in 2020 keine Einladung der durchführenden Klinik bekommen haben melden Sie sich gerne bei  Christiane.Mueller@personalrat.uni-freiburg.de . Bei weiterhin bestehendem Interesse können Sie einen neuen Termin vereinbaren. Vermutlich wird die ausgestellte Bewilligung für die ursprüngliche Maßnahme mittlerweile abgelaufen sein, aber vor diesem Hintergrund ist die Beantragung einer neuen Maßnahme problemlos möglich. 
 Falls Sie oder interessierte Mitarbeitende Fragen zu den aktuellen Situationen bzw. zum Hygienekonzept in den verschiedenen Rehaeinrichtungen haben dürfen Sie sich gerne direkt an die jeweiligen Häuser wenden. 
 Ergänzend möchten wir auf den Antwortenkatalog der  FAQ zu Rehabilitation/Prävention und Corona  auf der Homepage der DRV Baden-Württemberg verweisen, in dem verschiedene Informationen zusammengetragen wurden. 
 Erfreulicherweise kann die Deutsche Rentenversicherung mitteilen, dass das Virus zwar weiterhin bei der Planung von Präventionsgruppen eine Rolle spielt, aber dass sich mit den ersten rasch gefüllten Durchgängen auch zeigt, dass sich das hohe Engagement der Kliniken auszahlt, auch in diesen Zeiten Präventionsdurchgänge anbieten zu können. 
 Der Bedarf, sich sportlich zu betätigen, sich gesund zu ernähren und sich ganz allgemein gesundheitsbewusst zu verhalten nahm in Zeiten des Shutdowns, des Home Office und reduzierter sozialer und beruflicher Kontakte weiter zu. So kann die Deutsche Rentenversicherung allen Mitarbeitenden ab August wieder neue Termine zur Teilnahme an RV Fit anbieten. 
 Das Prinzip bleibt vorerst dasselbe wie bisher; bei konkretem Interesse melden Sie sich gerne per Mail oder telefonisch im Personalrat bei  Christiane.Mueller@personalrat.uni-freiburg.de . Die notwendigen Formulare werden Ihnen zeitnah zur Verfügung gestellt werden. 
 Wir reservieren bei freier Kapazität einen Platz Sodann benötigen wir zeitnah und die Antragsunterlagen. 
 Aufgrund der hohen Nachfrage und aus planungstechnischen Gründen kann weiterhin keine Reservierung eines bestimmten Platzkontingents ohne konkrete Nennung des Teilnehmenden erfolgen. Aber die letzten Wochen haben gezeigt, dass wir für jeden Interessenten, der uns vorab gemeldet wurde, einen passenden Durchgang gefunden haben. 
 Folgende Termine stehen zu Verfügung: 
 1) 
 Startphase                     02.08.2021 - 07.08.2021 (KW31)      Klinik:                            Rehaklinikum Bad Säckingen           Eigenaktivitätsphase       ab KW 32 (12 Trainingseinheiten, 1x pro Woche) Klinik:                            nächstgelegene Einrichtung Auffrischungsphase        10.02.2022 - 12.02.2022        Klinik:                            Rehaklinikum Bad Säckingen          
 2) 
 Startphase                     04.10.2021 - 09.10.2021 (KW40)      Klinik:                            Rehaklinikum Bad Säckingen           Eigenaktivitätsphase       ab KW 41 (12 Trainingseinheiten, 1x pro Woche) Klinik:                            nächstgelegende Einrichtung            Auffrischungsphase         06.04.2022 - 08.04.2022        Klinik:                            Rehaklinikum Bad Säckingen           (nur noch wenige Plätze) 
 3) 
 Startphase                      15.11.2021 - 20.11.2021 (KW 46)    Klinik:                             Rehaklinikum Bad Säckingen           Eigenaktivitätsphase        ab KW 47 (12 Trainingseinheiten, 1x pro Woche) Klinik:                             nächstgelegene Einrichtung Auffrischungsphase          19.05.2022 - 21.05.2022         Klinik:                             Rehaklinikum Bad Säckingen   

  

[3] Corona-Schnelltests
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+++ Beschäftigte in Präsenz können sich während der Arbeitszeit in den drei Testzentren (KG I, Mensa Institutsviertel, PH), die Antigen-Schnelltests im Rahmen der Bürgertestung durchführen, testen lassen.  +++

 Das Testzentrum im Biologicum startet am 4.05. (jeweils Di und Do von 8.30-12.30 Uhr). Ein weiteres Testzentrum ist am Flughafen geplant. Trotz dieser Teststationen gilt die Verpflichtung gemäß SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Diese besagt, dass Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, zweimal pro Woche ein Coronatest angeboten werden muss. Hier kommen Schnelltests zur Eigenanwendung, sogenannte Selbsttests zum Einsatz. Diese müssen Ihnen, falls sie das wünschen, von Ihrer Einrichtung kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ob und für welche Form von Tests sie sich entscheiden ist allein ihre Entscheidung. Anspruch haben aber nur Beschäftigte, die in Präsenz arbeiten. Um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, sollten die Selbsttests möglichst zu Hause durchgeführt werden, bevor sie zur Uni kommen. An der Universität dürfen diese Tests nur von der Testperson selbst in gut belüfteten Räumen durchgeführt werden, niemals von Arbeitskolleg*innen. 
 Es gibt bei beiden Testmöglichkeiten Vor- und Nachteile. Die Selbsttests werden teilweise als weniger unangenehm empfunden, die Tests in den Testzentren sind jedoch zuverlässiger und nur hier erhalten Sie ein Zertifikat. Bei positiver Testung erfolgt automatisch eine Meldung ans Gesundheitsamt. Daraufhin wird das Testergebnis zunächst mit einem PCR-Test überprüft. 
 Wichtig ist, egal ob getestet oder nicht, die Einhaltung der AHA-L Regeln. Denn ein solches Testergebnis ist nur eine Momentaufnahme und kann sowohl falsch positiv als auch falsch negativ sein. Wir appellieren daher dringend an Sie, sich weiterhin strikt an die Hygieneregeln zu halten.  

  

[4] Impfangebot
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 Die Universität hat allen Beschäftigten über 60 ein Impfangebot unterbreitet. Deadline dafür war der 22.04.2021. Mittlerweile gibt es aber schon etliche Absagen von ursprünglich angemeldeten Interessierten, daher haben  Sie jetzt die Möglichkeit, sofern Sie in den Personenkreis der Impfberechtigen gehören, sich unter:  impfangebot@zv.uni-freiburg.de  zu melden. Ihre Anfrage wird gerne aufgenommen und an das Impfzentrum weitergeleitet. Es kann aber nicht garantiert werden, dass die freien Plätze nachbesetzt werden können. Das entscheidet allein das Impfzentrum.  Wann und in welcher Form Betriebsärzte impfen können und wann es ein Angebot für alle Beschäftigten geben wird, hängt von den politischen Entscheidungen ab.  

  

[5] Fahrradsicherheitscheck 2021
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+++ Ab sofort werden für Beschäftigte der Uni Freiburg wieder kostenfreie Fahrradsicherheitschecks angeboten. Bitte neues Anmeldeverfahren beachten! +++

 Bitte loggen Sie sich dazu in  HISinOne  mit der Rolle Mitarbeiter/in ein und belegen Sie folgende Veranstaltung:  Fahrradsicherheitscheck  (im Sommersemester 2021).  Eine Anleitung zum  Belegen von Veranstaltungen in HISinOne  finden Sie im Wiki der Abteilung Campus Management. 
 Mit dem zur Verfügung stehenden Budget können ca. 100 Checks pro Jahr durchgeführt werden. Unter allen bis zum 11.05.2021 in HISinOne eingehenden Anfragen werden insofern 100 Gutscheine per Losverfahren bestimmt und per E-Mail an die entsprechenden Beschäftigten geschickt. Mit der auf dem Gutschein genannten Gutscheinnummer können sie dann einen Termin in der entsprechenden Fahrradwerkstadt vereinbaren. Pro Mitarbeiter/in darf ein Fahrrad oder Pedelec/E-Bike gecheckt werden. 
 Sie haben mit einem Gutschein die Wahl zwischen den beiden Fahrradwerkstätten Zweirad-Hanser in der Innenstadt und Hild-Radwelt im Industriegebiet Nord. Empfänger/innen eines Gutscheins werden über das weitere Procedere per E-Mail benachrichtigt. 
 Wir freuen uns dass dieser Service auf Initiative des Personalrats dauerhaft im Rahmen des Mobilitätsmanagements des  Arbeitskreises Nachhaltige Uni  angeboten werden kann.  




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