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Die Themen der Ausgabe 1/2023 vom 30. Januar 2023
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Freistellungsjahr für unbefristet Teilzeitbeschäftigte
In letzter Zeit erreichen uns wieder Anfragen zum Freistellungsjahr für Teilzeitbeschäftigte. Daher informieren wir Sie gerne nochmals (auch im März Heft 2020 nachzulesen) über eine Korrektur, die seitens des Ministerium Ende 2019 bekannt gemacht wurde.
Das Freistellungsjahr oder Sabbatjahr, wir haben zuerst in unserem PR Info im Dezember 2017 berichtet, kann von unbefristet Tarifbeschäftigten wie auch Beamtinnen und Beamten in Anspruch genommen werden. Einschränkungen gab es bislang vor allem beim Beschäftigungsumfang.
Bis Ende 2019 galt seitens des Ministeriums, dass der Beschäftigungsumfang mindestens 50% sein musste, und zwar inklusive der Reduzierung der Arbeitszeit durch das gewählte Freistellungsmodell. Somit fielen alle Teilzeitbeschäftigten ab 57% Beschäftigungsumfang heraus (erst ab diesem Umfang war mit einer langen Ansparphase der dann ermittelte Beschäftigungsumfang bei den mindestens geforderten 50%).
Gemäß dem Schreiben vom Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst (MWK), das am 2. Dezember 2019 bei der Uni einging, wurde diese Regelung für Tarifbeschäftigte aufgehoben. Konkret bedeutet das, dass nun auch unbefristet Beschäftigte in Teilzeit ein Sabbatjahr beantragen können.
Für Beamtinnen und Beamte bleibt es nach wie vor bei der 50% Regelung, da eine unterhälftige Teilzeitbeschäftigung gemäß Landesbeamtengesetz §68 Absatz 4 nicht zulässig ist, und das gilt auch für das Sabbatjahr.
Zur Begründung für diese Änderung im Tarifbereich wird angeführt, dass es für Beschäftigte kein Verbot der unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung gibt und es daher auch keinen ersichtlichen Grund gibt, warum Beschäftigte nicht auch im Sabbatical das Recht haben sollten, den Beschäftigungsumfang von 50% zu unterschreiten. |
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Präventionsprogramm der DRV – noch wenige Plätze bis Juli 2023 frei
Viele Kolleginnen und Kollegen haben mittlerweile die Gelegenheit wahrgenommen und eines der angebotenen Präventionsprogramme besucht, trotz Pandemie. Die uns bisher gegebenen Rückmeldungen waren durchweg positiv. Hier nochmals die drei verschiedenen Angebote beim RV Fit Programm im Überblick:
Im Gegensatz zur Durchführungsform stationär und ambulant erfolgt die Durchführung der ambulanten Trainingsphase bei der Durchführungsform KOMPAKT nicht wie gewohnt vor Ort in einer wohnort- bzw. betriebsnahen Rehabilitationseinrichtung, sondern eigenverantwortlich von zuhause aus mit Betreuung und Unterstützung von der Reha-Klinik per Telefon, E-Mail und App.
Stationäre Phase: 19.06. - 23.06.2023 hier sind nur noch 3 Plätze frei Klinik: Rehaklinik Klausenbach, Nordrach Eigenaktivitätsphase: ab KW 26 Klinik: Reha Süd, Freiburg Auffrischungsphase: 01.12. - 03.12.2023 Klinik: Rehaklinik Klausenbach, Nordrach
Initialphase Ambulant: Mittwoch bis Freitag: 28.06. - 30.06.2023 (3 Tage) hier sind nur noch 2 Plätze frei Klinik: Reha Süd, Freiburg Eigenaktivitätsphase: 24 Einheiten berufsbegleitend ab KW 27 Klinik: Reha Süd, Freiburg Auffrischungsphase Ambulant: noch unbekannt (1 Tag) Klinik: Reha Süd, Freiburg
Stationäre Phase: 02.07. - 07.07.2023 hier sind nur noch 2 Plätze frei Klinik: Rehaklinik Sonnhalde, Donaueschingen Eigenaktivitätsphase: ab KW 28 Klinik: Rehaklinik Sonnhalde, Donaueschingen (KOMPAKT*) Auffrischungsphase: noch unbekannt Klinik: Rehaklinik Sonnhalde, Donaueschingen
Pro Gruppe sind mindestens 10, maximal 15 Teilnehmer:innen möglich. Falls eine Gruppe nicht voll sein sollte, können die freien Plätze auch mit Mitarbeiter:innen anderer Betriebe aufgefüllt werden.
Bzgl. der Antragstellung hat sich eine Änderung ergeben. Die Anträge werden ausschließlich online über das Präventionsportal gestellt. Bei Interesse an einem der beiden Termine, wenden Sie sich bitte zeitnah per Mail an Christiane.Mueller@personalrat.uni-freiburg.de . |
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Ver.di ruft am 02.02.2023 zur Abend Demo auf
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen fordern 10,5% mindestens 500€ Tarifsteigerung.
In einer Abend Demo am
Donnerstag, dem 02.02.2023 um 17 Uhr Platz der Alten Synagoge Freiburg
lädt Ver.di ein aktiv zu sein und mit auf die Straße zu gehen.
Zunächst geht es um Verhandlungen für Bund und Kommunen. Wenn die Kolleg:innen von Bund und Kommunen in ihren Tarifabschlüssen erfolgreich sind, wird das auch für unsere Verhandlungen (TV-L) im Herbst gut sein. Deshalb ist eine Unterstützung der Abend-Demo zum TVöD Bund und Kommunen hilfreich, um auch für uns als TV-L Beschäftigte im Herbst eine gute Lohnerhöhung vorzubereiten. Nutzen Sie die Gelegenheit an Ihrem Feierabend jetzt schon etwas für Ihre eigene Tarifrunde zu bewegen!
Darum alle solidarisch auf die Straße! |
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