Datenschutz
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bzw. die Dienststelle dazu verpflichtet und dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes sowie des Schutzes von Persönlichkeitsrechten im betrieblichen Umfeld eingehalten werden.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss nach aktuell geltender Rechtslage gemäß EU-DSGVO umfänglich dokumentiert werden. Außerdem muss dem/der Betroffenen gegenüber bei der Erhebung dieser Daten erklärt werden, für welchen Zweck die Daten verwendet werden und wie lange diese verarbeitet und gespeichert werden.
Beteiligungsrechte des Personalrats beim Thema "Datenschutz"
- Allgemeinen Aufgaben der Personalvertretung: ... darüber zu wachen, dass geltende Bestimmungen zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden. (§ 70 Abs. 1 Nr. 2 LPVG)
- Bestellung des behördlichen Datenschutzbeauftragten (§ 75 Abs. 4 Nr. 1b LPVG)
- Inhalt von Fragebögen (§ 75 Abs. 4 Nr. 3 LPVG)
- Allgemeine Fragen zur Weiterbildung (§ 75 Abs. 4 Nr. 10 LPVG)
- Verhaltens- und Leistungskontrolle (§ 75 Abs. 4 Nr. 11 LPVG)
- Einführung technischer Einrichtungen (§ 75 Abs. 4 Nr. 13 LPVG)
- Einführung Informations und Kommunikationsnetze (§ 75 Abs. 4 Nr. 16 LPVG)
IuK (Informations- und Kommunikationstechnik) Kommission
Der Personalrat nimmt als ständiges Mitglied an den Sitzungen der IuK-Kommission der Universität Freiburg teil. Im Rahmen dieser Sitzungen werden Fragen zum Thema IT-Technologie im Bezug auf Datenschutz, Datensicherheit, den Schutz von Persönlichkeitsrechten der Beschäftigten oder auch Aspekten bei der Einführung von neuen IT-Systemen oder damit verbundenen Prozessen behandelt. Der Personalrat bringt dabei Anregungen zum Schutz und Wohle der Beschäftigten ein und wirkt auf die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen hin. Zur Regelung der Einführung und zum Betrieb von IT-Systemen werden zwischen der Dienststelle und dem Personalrat in der Regel entsprechende Dienstvereinbarungen geschlossen.
- Stichwort
- Dienstvereinbarungen