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Tarifvertrag und Entgeltordnung

Zwischen den Arbeitgeberverbänden (z.B. TdL = Tarifgemeinschaft deutscher Länder) und den Arbeitnehmervertretungen (ver.di = Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, GEW = Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) werden die jeweils gültigen Tarifverträge ausgehandelt.

Tarifvertrag und EntgeltordnungDer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12.10.2006, in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 17.03.2017 gilt für die Beschäftigten der Universität Freiburg. Dieser Tarifvertrag enthält unter § 40 zusätzlich Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.