Entgeltumwandlung
Sie können einen Teil Ihres Bruttogehalts direkt auf eine private Rentenversicherung bei der VBL überweisen lassen. Für diesen Anteil fallen dann keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben an, d.h. die Reduzierung beim Nettogehalt fällt deutlich geringer aus als der angesparte Betrag.
Weitere Infos:
- Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
Informationen zur Entgeltumwandlung
Flyer zur Entgeltumwandlung
Angebotsrechner für den Tarif VBLextra
- Landesamts für Besoldung und Versorgung (LBV):
Informationen des LBV zur Entgeltumwandlung
- Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder - TV-EntgeltU-B/L vom 25.5.2011 (ersetzt den alten TVEntgeltU-L vom 12.10.2006):
abgelegt unter:
Themenbereich Tarifvertrag und Entgeltordnung