Arbeitgeber
Der Arbeitgeber für Universitätsangehörige ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Universität Freiburg. Rechtsgültige Arbeits- und Dienstverträge können nur mit der zentralen Verwaltung (Personalabteilung) abgeschlossen werden. Für die Beschäftigten der vorklinischen Institute und des Dekanats der Medizinischen Fakultät werden die Arbeits- bzw. Dienstverträge mit der Verwaltung des Universitätsklinikums Freiburg abgeschlossen.
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Themenbereich Arbeitsrecht