Sonderzuwendung
Die Sonderzuwendung für Beamte entspricht der Jahressonderzahlung bei den Tarifbeschäftigten. Auch hier wurde das ehemalige Urlaubs- und Weihnachtsgeld in einem Betrag zusammengefasst. Seit 2004 wird die Sonderzuwendung nicht mehr in einem Betrag zusammen mit dem Dezembergehalt ausgezahlt, sondern als monatliche Sonderzahlung gleichmäßig auf das ganze Jahr verteilt. Sie ist in das Monatsgehalt eingerechnet, so dass sie als eigenständiger Betrag nicht mehr erkennbar ist.
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Themenbereich Tarifvertrag und Entgeltordnung