Der Personalrat - Aufgaben und Tätigkeiten
Die Aufgaben des Personalrats sind die Vertretung der Interessen aller Beschäftigten im Rahmen der Möglichkeiten des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG), sowie darüber zu wachen, dass Gesetze und Regelungen eingehalten und zum Wohle der Beschäftigten umgesetzt werden.
Die Tätigkeiten des Personalrats der Universität Freiburg gliedern sich u.a. in folgende Punkte:
Ansprechstelle und Interessenvertretung für Beschäftigte
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Beratung und Informieren von Beschäftigten
- Dienstvereinbarungen schließen mit der Dienststelle (§ 85 LPVG)
- Beteiligung und Mitarbeit in Arbeitskreisen und Ausschüssen sowie regelmäßige Jour Fixe mit Verantwortlichen der Dienststelle
- Wachen über Einhaltung von Gesetzen und Regelungen (§ 70 LPVG)
- Wahrnehmung der Beteiligungsrechte bezüglich Mitbestimmung
- uneingeschränkt (§ 74 LPVG) - eingeschrängt (§ 75 LPVG), Mitwirkung (§ 80 LPVG) und Anhörung (§ 86 LPVG) - Das Stellen von Anträgen und Verbesserungsvorschlägen bei der Dienststelle zum Wohle der Beschäftigten, im Rahmen des Initiativrechts (§ 84 LPVG)
- Durchführung von Personalratssitzungen (§§ 30, 32 LPVG) sowie Personalversammlungen (§§ 49-53 LPVG)
- Allgemeine Grundsätze und Aufgaben (§§ 69-70 LPVG)