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Aufgaben und Rechte der JAV
Die Aufgaben und Tätigkeiten der JAV sind im Wesentlichen:
- Klärung von Fragen bezüglich der Ausbildung bei Dienststelle und Personalrat
- Dafür Sorge zu tragen, dass geltende Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen eingehalten werden
- Entgegennahme von Anregungen, Ideen und Verbesserungsvorschlägen
- Planung und Durchführung von Auszubildendenversammlungen
- Regelmäßige Teilnahme an Personalratssitzungen
- Integration ausländischer Auszubildender
Rechte der JAV:
- Teilnahme an Betriebs- bzw. Personalratssitzungen
- Teilnahme an Besprechungen zwischen Betriebs-/Personalrat und Arbeitgeber
- Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen
- Abhalten von Sprechstunden
- Teilnahme an erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers
- Freistellungen
- Teilnahme an Vorstellungsgesprächen künftiger Auszubildender