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Arbeitsschutz

Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrats gehört es auch darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Arbeitsschutzes eingehalten werden.

ArbeitsschutzArbeitssicherheit und Arbeitsschutz sind ein weites Feld. Dabei wird immer mehr Wert auf die Prävention gelegt um die Gesundheit der Beschäftigten bis ins Rentenalter zu erhalten.

Grundsätzlich zuständig für die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften bzgl. der Arbeitssicherheit ist der Arbeitgeber, bzw. die Dienststelle. Im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)  wird an mehreren Stellen auf die Verhütung von Unfall-und Gesundheitsgefahren hingewiesen, und dem Personalrat eine Kontrollfunktion zugeteilt. Er wird mitunter auch als  „Wächter im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ bezeichnet.

Der Personalrat nimmt an Arbeitssicherheits- und Unfallbegehungen teil und erhält auch sämtliche Unfallanzeigen.  Dabei arbeiten wir eng mit der Stabsstelle Sicherheit und dem Betriebsärztlichen Dienst zusammen, die auch für uns beratend tätig sind. Die Themen im Arbeitsschutz sind vielfältig und beinhalten alle Faktoren, die die Gesundheit gefährden könnten. So gehören die Themen Raumklima, Ausstattung der Arbeitsplätze und Berufskleidung ebenso dazu wie  Vorsorgeuntersuchungen, Maßnahmen aufgrund von Gefährdungsbeurteilungen oder psychische Belastungen, um nur einige Punkte zu nennen.

 

Beteiligungsrechte des Personalrates beim Thema Arbeitsschutz

  • Einhaltung von Unfallvorschriften und sonstigen Arbeitsschutzvorschriften (§ 70 Abs. 1 Nr. 2 LPVG)
  • Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren (§ 70 Abs. 1 Nr. 3 LPVG)
  • Teilnahme an Begehungen und Unfallbegehungen (§ 71 Abs. 7 LPVG)
  • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen sowie von Gesundheitsgefährdungen (§ 74 Abs. 2 Nr. 7 LPVG)
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen (§ 75 Abs. 4 Nr. 12 LPVG)
  • Bauplanungsprojekte (§ 87 Abs. 1 Nr. 4 LPVG)

 

ASA (Arbeitsschutzausschuss)

Der Personalrat nimmt als ständiges Mitglied an den ASA-Sitzungen der Universität Freiburg teil. Im Rahmen dieser Sitzungen werden Fragen zum Thema Arbeitsschutz und Unfallverhütung behandelt. Der Personalrat bringt dabei Anregungen zu Schutz und Wohle der Beschäftigten ein und wirkt auf die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften hin.