Erste Hilfe
Erste Hilfe am Arbeitsplatz
Fragen und Antworten zu betrieblichen Ersthelfer*innen
Um auch am Arbeitsplatz Erste-Hilfe-Leistungen zu gewährleisten, müssen Betriebe eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten in Erster Hilfe ausbilden. Bei Hochschulen liegt die geforderte Quote bei 10%. Dreh- und Angelpunkt bei der Organisation des Arbeitsschutzes an der Universität ist die Stabsstelle Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, Abt. Sicherheit (SUN1 https://www.sicherheit.uni-freiburg.de/). Hier werden auch die Kurse für Ersthelfer*innen organisiert und die entsprechende Infoseite zum Thema Arbeitssicherheit-Erste-Hilfe trägt die Überschrift: Werden Sie Ersthelfer*in.
Aber warum sollte ich Ersthelfer*in werden, was sind deren Aufgaben, hat die Universität genügend Ersthelferinnen und Ersthelfer und wie finde ich sie? Das sind einige der Fragen, die wir in diesem Artikel beantworten möchten.
Grundsätzlich sind wir alle dazu verpflichtet in einem Notfall Erste-Hilfe zu leisten. Unterlassene Hilfeleistung ist nach § 323c Strafgesetzbuch strafbar. Nur der Eigenschutz steht über dem Gebot helfen zu müssen. Im Arbeitsumfeld ist das Unternehmen – bei uns die Universität - für die Organisation der Ersten-Hilfe im Betrieb verantwortlich. Im Rahmen der Fürsorgepflicht müssen sowohl die sachlichen als auch die personellen Voraussetzungen geschaffen werden, damit auch am Arbeitsplatz die Umsetzung der Ersten-Hilfe möglich ist. So gibt es z.B. in allen Gebäuden der Universität Erste-Hilfe Kästen und seit einigen Jahren zusätzlich eine große Anzahl von sogenannten automatisierten externen Defibrillatoren (AED). Wir hatten 2018 im PR- info bereits darüber berichtet. Der nächstgelegene Standort ist normalerweise auf den in den Gebäuden aushängenden Fluchtplänen oder auf dem Aushang zur Ersten-Hilfe eingezeichnet. Eine Übersicht über alle Defibrillatoren findet sich auf der Homepage der Stabsstelle Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit unter https://www.sicherheit.uni-freiburg.de/arbeitssicherheit/erstehilfe.
Ein weiterer wichtiger Baustein der Ersten-Hilfe sind die Personen, die Erste Hilfe leisten können. Damit die oben erwähnten personellen Voraussetzungen gegeben sind, müssen Betriebe - wie auch Hochschulen - ihre Beschäftigten in Erster-Hilfe ausbilden, das sind dann die sogenannten Ersthelferinnen und Ersthelfer. Eine Verpflichtung, sich als Ersthelfer*in zur Verfügung zu stellen besteht nicht, dies ist eine freiwillige Zusatzqualifikation. Die Universität ist auf Ihre Mithilfe angewiesen, um die geforderte Quote zu erfüllen!
Aber es gibt viele Gründe sich dafür zu entscheiden, betriebliche Ersthelfer*in zu werden. Der wichtigste gleich vorweg: Jeder und jede kann in eine Notsituation geraten, sei es bei einem Unfall oder durch ein gesundheitliches Problem. Dann ist man froh, wenn eine Versorgung schnellstmögliche gewährleistet ist und man sich bis zum Eintreffen der Rettungskräfte in guten Händen weiß. Außerdem werden alle Ersthelfer*innen zunächst in einem 1 tägigen Seminar zu allen Themen der Ersten-Hilfe geschult. Diese Grundausbildung ist für alle Interessierten kostenlos und findet während der Arbeitszeit und an der Universität statt. Es werden grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, um bei Notfällen helfen zu können. Die Ausbildung umfasst nicht nur die Hilfemaßnahmen am Verletzten, wie z.B. stabile Seitenlage, Herz-Druckmassage, Stillung von Blutungen, Maßnahmen bei Verbrennungen oder Verätzungen, sondern beinhaltet auch die Fragen zur Eigensicherung und was in welcher Reihenfolge getan werden sollte. Da alle Teilnehmenden Beschäftigte der Universität und der PH-Freiburg sind, kann auch individuell auf Fragestellungen für den Laborbereich und zu internen Betriebsabläufen eingegangen werden. Neben einem theoretischen gibt es immer auch einen praktischen Teil, in dem das gerade Gelernte angewendet und geübt werden kann. Die Kurse beinhalten zudem in der Regel eine auch praktische Schulung zur Anwendung von Defibrillatoren. Das breite Wissen, das vermittelt wird, kann dann nicht nur im beruflichen, sondern auch im privaten Umfeld von Nutzen sein. Zum einen erlangt man mehr Sicherheit, falls man z.B. als erste/r an einer Unfallstelle eintrifft, zum anderen gilt die betriebliche Ersthelferausbildung auch als Nachweis einer Erste-Hilfe Ausbildung für den Führerschein. Dies sind viele Aspekte, die dafürsprechen, betriebliche Ersthelfer*n an unserer Universität werden zu wollen. Was ist noch wichtig zu wissen? Nach dem 1-tägigen Grundkurs werden Ersthelfer*innen alle 2-3 Jahre von der Stabsstelle Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zu Auffrischungskursen (Trainingskursen) eingeladen. Diese finden wieder als ganztägige Schulung während der Arbeitszeit statt. Die regelmäßige Teilnahme an diesen Schulungen gehört zu den Aufgaben von Ersthelfer*innen. Durch die immer wiederkehrende Schulung geht man davon aus, dass die Inhalte im Notfall auch abgerufen werden und die Ersthelfer*innen eine möglichst gute Betreuung der hilfebedürftigen Personen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte durchführen können.
Neben den Erste Hilfe Kästen befinden sich immer auch die Aushänge zur Ersten Hilfe. Dort finden Sie die für Ihren Bereich zuständigen Ersthelfer*innen namentlich mit Telefonnummer und Arbeitsbereich genannt. Hier können Sie also nachschauen, wer in Ihrem Bereich bereits Ersthelfer*in ist. Die Aushänge werden von der Stabsstelle Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (SUN1) erstellt und regelmäßig aktualisiert. Für die Aktualität der Aushänge ist es daher wichtig, die Arbeitssicherheit immer zu informieren, wenn es zu Änderungen bzgl. Ihres Arbeitsplatzes kommt, also, wenn Sie zusätzlich in einem weiteren Bereich der Universität arbeiten, in ein anderes Gebäude wechseln oder die Universität für einen längeren Zeitraum oder ganz verlassen.
Die Prozentzahl wie viele Beschäftigte der Universität insgesamt Ersthelfer*innen ist nur die halbe Wahrheit. Bei der Vielzahl an Gebäuden ist entscheidend, dass in allen Bereichen genügend Ersthelfer*innen zur Verfügung stehen. Bei der hohen Zahl an befristeten Verträgen gerade im Wissenschaftsbereich gibt es eine hohe Fluktuation. Es besteht also durchaus die Gefahr, dass einzelne Bereich plötzlich unterbesetzt sind.
Eine Frage die immer wieder gestellt wird, ist die Frage nach der Haftung. Daher wird dieses Thema in den Kursen ausführlich behandelt. Die Unfallkasse schreibt dazu in der Broschüre Rechtsfragen bei Erste-Hilfe-Leistung durch Ersthelfer: „Solange ein Helfer oder ausgebildeter Ersthelfer die ihm bestmögliche Hilfe leistet, sind derartige Befürchtungen grundlos.“ Betriebliche Ersthelfer*innen sind ausgebildete Laien. Bei den Kursen gibt es auch lediglich eine Teilnahmebestätigung und keine Abschlussprüfung.
Falls Sie Interesse haben, selbst Ersthelfer*n bei uns an der Universität zu werden, dann wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit unter erste-hilfe@zv.uni-freiburg.de . Sie freuen sich über jede und jeden, der sich für dieses freiwillige Amt der betrieblichen Ersthelfer*in meldet und die Universität in dieser wichtigen Aufgabe der Bereitstellung der Ersten-Hilfe unterstützt.
Die Anmeldung für Ersthelferkurse erfolgt ausschließlich über SUN1. Dort erhalten Sie Antwort auf alle Fragen zu diesem Thema, die noch nicht beantwortet wurden. Sie können sich aber natürlich auch jederzeit gerne an uns wenden: info@personalrat.uni-freiburg.de oder telefonisch unter der 6900.
Quellen