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Jubiläumsgeld

→ TV-L § 23, Abs. 2

Beschäftigte erhalten ein Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungszeit

  • von 25 Jahren in Höhe von 350 Euro
  • von 40 Jahren in Höhe von 500 Euro


Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe.
Zusätzlich wird anlässlich des Dienstjubiläums 1 Tag Arbeitsbefreiung (TV-L § 29, Abs. 1d) gewährt.