Jubiläumsgeld
→ TV-L § 23, Abs. 2
Beschäftigte erhalten ein Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungszeit
- von 25 Jahren in Höhe von 350 Euro
- von 40 Jahren in Höhe von 500 Euro
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe.
Zusätzlich wird anlässlich des Dienstjubiläums 1 Tag Arbeitsbefreiung (TV-L § 29, Abs. 1d) gewährt.