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Arbeitszeit

→ TV-L § 6 Abs. 1

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt für Tarifbeschäftigte ausschließlich der Pausen bei Vollbeschäftigung 39,5 Stunden (halbtags: 19 3/4 Stunden) wöchentlich, bei Beamten/innen 41 Stunden (halbtags 20,5 Stunden).

Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit ergibt sich aus der Wochenarbeitszeit multipliziert mit dem Faktor 4,348. Diesen Faktor benötigen Sie, um z.B. bei studentischen Hilfskräften mit fester Monatsarbeitszeit in Stunden die durchschnittliche Wochen- und Tagesarbeitszeit oder die Höhe des Urlaubsanspruches zu berechnen.

Auf Wunsch der dort Beschäftigten kann in den Einrichtungen die "Gleitende Arbeitszeit" eingeführt werden. In allen Einrichtungen, in denen keine Gleitzeitregelung vereinbart wurde, gilt die feststehende Arbeitszeit.

Weitere Infos:

  • Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV) der Uni Freiburg
    unter » Service A-Z » Stichwort: Arbeitszeit