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Personalakte

Personalakte (TV-L § 3, Abs. 6)

Für jeden Beschäftigten wird in der Personalabteilung im Rektorat eine Personalakte geführt. Die Personalakte umfasst die Gesamtheit aller Unterlagen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Beschäftigten betreffen, soweit sie in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.

Die Beschäftigten haben ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten. Sie können das Recht auf Einsicht auch durch eine/n hierzu schriftlich Bevollmächtigte/n ausüben lassen. Sie können Auszüge oder Kopien aus ihren Personalakten erhalten. Die Beschäftigten müssen über Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art, die für sie ungünstig sind oder ihnen nachteilig werden können, vor Aufnahme in die Personalakten gehört werden. Ihre Äußerung ist zu den Personalakten zu nehmen.