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Streikrecht

Bei einem Streik stellt eine größere Zahl von Arbeitnehmern die Arbeit planmäßig und gemeinsam ein, um für sich oder andere eine Verbesserung der Lohn-, Gehalts- oder Arbeitsbedingungen zu erreichen.
Das Streikrecht ist eine der Grundfreiheiten der Demokratie. Es ist durch das Grundgesetz und internationale Abkommen garantiert.
Die Europäische Sozialcharta enthält ebenfalls eine umfassende Streikgarantie.
Warnstreiks sind kein Ersatz für einen Streik nach der Urabstimmung. Sie sind jedoch unverzichtbares Element der Mobilisierung und des Bemühens, vertretbare Ergebnisse auf dem Verhandlungswege zu erzielen.
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich an einem gewerkschaftlichen Streik zu beteiligen. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, Arbeitnehmer wegen ihrer Beteiligung an Streiks eine Abmahnung oder andere Maßregelungen zu erteilen. Streikenden Beschäftigten wird das Gehalt für die Streiktage anteilig gekürzt. Mitglieder einer Gewerkschaft erhalten dafür eine finanzielle Unterstützung.