Jobrad
Mit dem Dienstfahrrad-Konzept "JobRad" für Arbeitnehmer/innen bekommen Mitarbeiter/innen die Möglichkeit über ihren Arbeitgeber das eigene Wunschrad zu beziehen, inklusive steuerlicher Vorteile. Dabei bezahlen MitarbeiterInnen ihr Wunschrad bequem über eine monatliche Gehaltsabrechnung (sog. Gehaltsumwandlung).
Das JobRad-Modell für Arbeitnehmer/innen ist bisher an der Universität Freiburg nicht möglich, weil dafür ein Zusatz zum Tarifvertrag TV-L nötig ist, der bisher noch nicht existiert. Zwar hat das Land Baden-Württemberg diese Regelung angestrebt, die Tarifgemeinschaft Deutscher Länder hat diesen Vorschlag jedoch abgelehnt, so dass es vorerst an der Uni Freiburg keine Möglichkeit für das JobRad gibt.
Übrigens: an der Uniklinik wird das JobRad bereits angeboten, da die Uniklinik einen eigenen Tarifvertrag hat und die Tarifparteien sich auf die Einführung dieses Modells geeinigt haben.
Für Beamtinnen und Beamte wurde zum 01.08.2017 in § 3 Abs. 3 S. 2 und 3 LBesGBW die besoldungsrechtliche Rechtsgrundlage des ersten Entgeltumwandlungsmodells speziell für Dienstfahrräder geschaffen. Allerdings sind wohl noch keine entsprechende Verträge mit Leasing-Dienstleistern geschlossen, so dass dieses Entgeltumwandlungsmodell für Beamtinnen und Beamte in der Praxis noch nicht verfügbar ist.
siehe Info-Blatt der LBV unter Punkt 6.