Befristung
Wenn Sie ein befristetes Arbeitsverhältnis haben und Ihre Vorgesetzte / Ihr Vorgesetzter 6 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch keine Aussage machen konnte, ob Sie weiterbeschäftigt werden, können Sie sich gerne mit dem Personalrat in Verbindung setzen.
Im Rahmen der folgenden Leitlinie sollen Vertragsverlängerungen mind. 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein und in diesem Zusammenhang in der Regel 4 Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrags beim jeweiligen Personalbereich erfolgen.
- Leitlinie der Universität Freiburg zur Laufzeit von Arbeitsverträgen im nichtwissenschaftlichen Bereich
- Infos der Zentralen Universitätsverwaltung zu Befristeten Arbeitsverträgen
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Themenbereich Arbeitsrecht