Silvester / Heiligabend
An Silvester und an Heiligabend wird ganztägig Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts bzw. des Gehaltes gewährt.
Weitere Infos:
- Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit § 4 (2)
- Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung für Beamtinnen und Beamte (AzUVO) § 7 (2)
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Themenbereich Arbeitsrecht