Tarifvertrag Überleitung (TVÜ)
Hierbei handelt es sich um den Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder TVÜ in den TV-L und zur Regelung des Überleitungsrechts vom 12.10.2006. Insbesondere wird im TVÜ geregelt, wie der Übergang vom alten BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) bzw. MTArb (Mantertarifvertrag der ArbeiterInnen) in den neuen TV-L erfolgen soll (z.B. Ermittlung des Vergleichsentgelts, Zuordnung zu den neuen Erfahrungsstufen usw.), welche Besitzstände gegeben sind (z.B. welche Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege werden noch erreicht, wie lange gibt es noch die kindergeldbezogenen Entgeltbestandteile usw.) und welche zukünftigen Entwicklungen, die nach dem alten BAT noch möglich gewesen wären, zukünftig noch ausgeglichen werden (Strukturausgleiche).
Der TVÜ findet nur Anwendung auf die Beschäftigten, die vor dem 01.11.2006 bei der Universität Freiburg beschäftigt waren.