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Eingruppierung / Entgeltordnung

Die Entgeltordnung (EGO, Anlage A zum TV-L) regelt die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst - Bereich Land - in die Entgeltgruppen E1 bis E15. Bis Ende 2011 galt noch die alte Vergütungsordnung zum BAT. Seit dem 01.01.2012 ist - über 5 Jahre nach Einführung des TV-L - die neue Entgeltordnung in Kraft getreten - ein umfangreiches Werk mit über 360 Seiten.

Die wesentlichen Neuerungen der Entgeltordnung zum TV-L im Vergleich zur Vergütungsordnung zum BAT finden Sie in unserem Sonderinfo "Die neue Entgeltordnung".