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Beihilfe

Beihilfe in Krankheitsfällen bekommen Beamte sowie Tarifbeschäftigte, die vor dem 1. Oktober 1997 eingestellt und seither ununterbrochen an der Universität beschäftigt waren. Beantragt wird die Beihilfe ausschließlich beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Beihilfen werden z.B. gezahlt für Medikamente, Arztkosten, Krankenhausaufenthalt, Kuren und Hilfsmittel wie z.B. Sehhilfen oder Gehhilfen, allerdings nur, sofern die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Außerdem ist die Zahlung von Beihilfen - insbesondere für Tarifbeschäftigte - an zahlreiche Bedingungen geknüpft oder in der Höhe beschränkt, so dass meist nur ein Teil der selbst zu tragenden Kosten oder auch gar nichts erstattet wird. Einzelheiten zum Antragsverfahren und zu den Leistungen finden sie auf folgenden Seiten:

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