Heiligabend / Silvester
An Heiligabend und an Silvester wird ganztägig Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts bzw. des Gehaltes gewährt.
Weitere Infos:
- Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit § 4 (2)
- Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung der Beamtinnen und Beamten (AzUVO) § 7 (2)