Entgeltansprüche: Ausschlussfrist
→ TV-L § 37
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.
Weitere Infos:
- Für Beamte siehe: Besoldungsansprüche: Verjährung
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Themenbereich Tarifvertrag und Entgeltordnung