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Unterbrechung

TVÜ §1 + Protokollerklärung

Der Tarifvertrag TV-L kennt „schädliche“ und „unschädliche“ Unterbrechungen. Diese beziehen sich in der Regel auf die Stufenzugehörigkeit. Wenn man seine Tätigkeiten länger als sechs Monat unterbricht, gilt dies in Bezug auf die Erfahrungsstufe als „schädlich“, d.h. man kommt eine Stufe tiefer. Für die Entgeltgruppen 13 bis 15 gilt eine Unterbrechung von mehr als einem Jahr als schädlich.

Wichtig: Mutterschutz, Krankheit (bis 39 Wochen), Urlaub gelten nicht als Unterbrechungen, die Auswirkung auf die Stufenlaufzeit haben.