Arbeitsbefreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Beschäftigten auf Antrag stunden- bzw. tageweise von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt werden (z.B. bei Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin, Todesfall in der Familie, Arbeitsjubiläum und schwerer Erkrankung eines Angehörigen).
Siehe auch Sonderurlaub.
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Themenbereich Arbeitsrecht