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Wissenschaftstarifvertrag

→ TV-L § 40

Der aktuelle Tarifvertrag Land (TV-L) sieht zum ersten Mal in der Tarifgeschichte Sonderregelungen für Wissenschaftler/innen vor. Diese betreffen insbesondere die Zuordnung zu den Erfahrungsstufen, d.h. die Berücksichtigung wissenschaftlicher Leistungen bei dieser Zuordnung, sowie erweiterte Möglichkeiten eines leistungsbezogenen Entgelts.