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Dienstfahrt mit eigenem PKW

Beim Einsatz von privaten PKWs für Dienstfahrten gibt es zwei Regelungen:
1. Das eigene Auto wird gelegentlich mit Genehmigung der Dienststelle für Dienstfahrten eingesetzt.
2. Der private PKW wird ständig zum Dienstverkehr anerkannt, wenn im Jahre mehr als 40 einzelne Dienstfahrten oder 3000 km zustande kommen.
Im ersten Fall zahlt die Universität gerade mal 22 Cent pro km, im zweiten Fall sind es 30 Cent, ab einer Jahresfahrleistung von 10.001 km nur noch 22 Cent. Diese km-Sätze wurden seit vielen Jahren nicht mehr erhöht und decken sicherlich nicht die Betriebskosten ab, ganz zu schweigen von den Fixkosten, wie Steuern, Versicherung und Abschreibung. Im Klartext: ein Mitarbeiter, der mit seinem eigenen PKW Dienstfahrten verrichtet, zahlt also in der Regel aus eigener Tasche drauf.

Noch problematischer wird es aber, wenn er einen Unfall verursacht. Dann muss er seine eigene Haftpflichtversicherung einsetzen und die daraus resultierende Höherstufung im Schadensfreiheitsrabatt aus eigener Tasche zahlen. Dies kann je nach Typ des KFZ und aktueller Schadensfreiheitsklasse Mehrkosten im 4-stelligen Bereich verursachen.

Aus den Hinweisen der Universität über Dienstreisen mit Privat-KFZ sind diese Regelungen übrigens nicht ersichtlich. Wir meinen, die Univerwaltung sollte die Beschäftigten umfassend und ehrlich über diese Risiken informieren.

Fazit: Bei den zur Zeit geltenden Regelungen können wir allen Beschäftigten nur dringend davon abraten, Ihr privates KFZ für Dienstfahrten zur Verfügung zu stellen.

(Siehe auch unsere Beiträge auf Seite 15 im Personalratsinfo November 2006: "Ende einer Dienstfahrt", Seite 12 im Personalratsinfo März 2008: "Rückwärtsfahren – nie allein!
Zur richtigen Benutzung von Dienstfahrzeugen" und Seite 7 im Personalratsinfo Dezember 2008: "Gegen die Wand? Endlich Klarheit beim Thema Rückwärtsfahren")