Schwerbehinderung
Behinderung wird nach dem SGB IX in Stufen von 20 bis 100 in 10er-Stufen festgelegt (GdB). Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Für schwerbehinderte Menschen gelten besondere Bedingen bei der Einstellung und am Arbeitsplatz. Sie bekommen z.B. zusätzlich zu ihrem normalen Erholungsurlaub 5 Tage Zusatzurlaub, Behinderte mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 sowie Gleichgestellte erhalten 3 Tage Zusatzurlaub.
Weitere Infos:
- Schwerbehindertenvertretung der Uni Freiburg
- Integrationsvereinbarung an der Uni Freiburg
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Themenbereich Gesundheit