Tarifvertrag
→ TV-L
Zwischen den Arbeitgeberverbänden (z.B. TdL = Tarifgemeinschaft deutscher Länder) und den Arbeitnehmervertretungen (ver.di = Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, GEW = Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) werden die jeweils gültigen Tarifverträge ausgehandelt. Für Tarifbeschäftigte (früher: Angestellte und Arbeiter) der Universität Freiburg ist es der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV-L, der seit dem 1.11.2006 gilt. Für Beschäftigte an Hochschulen und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen ist zusätzlich der § 40 TV-L wichtig.
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Themenbereich Tarifvertrag und Entgeltordnung