Vermögenswirksame Leistungen
→ TV-L § 23
Beschäftigte erhalten monatlich eine vermögenswirksame Leistung in der Höhe von 6,65 €. Teilzeitbeschäftigte erhalten eine entsprechend gekürzte Leistung.
abgelegt unter:
Themenbereich Tarifvertrag und Entgeltordnung,
Themenbereich Arbeitsrecht