Sabbatjahr
Regelungen an der Uni Freiburg
Mit dem 01. Oktober 2017 trat die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Teilzeitbeschäftigung in Form eines Freistellungsjahres (VwV-Freistellungsjahr) in Kraft und galt zunächst bis zum 30. September 2024.
Ab dem 01. Oktober 2024 tritt die Verwaltungsvorschrift "VwV-Freistellungsjahr" in neuer Fassung für weitere 7 Jahre in Kraft.
Weitere Infos dazu finden Sie unter:
- https://intranet.uni-freiburg.de/sazs/freistelljahr (Informationen der Dienststelle im Intranet)
- Anschreiben des MWK mit Informationen zur Verlängerung der VwV-Freistellungsjahr ab dem 01.10.2024
- Neue Fassung der Regelungen des VwV-Freistellungsjahr