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Newsletter Ausgabe Mai 2025, 28. Mai 2025

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Newsletter Ausgabe Mai 2025
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Die Themen der Ausgabe 5/2025 vom 28. Mai 2025
Hinweis: Personalversammlung am 05.06.2025 - Einladung zur Personalversammlung am Do. 5. Juni 2025 in der Aula/KG I von 9.00 bis voraussichtlich 11.30 Uhr
Nächster Termin PR-vor-Ort
Hinweis zur Krankmeldung: Intranet vs. Elektronische AU-Bescheinigung - Bitte beachten Sie: Die elektronische AU-Bescheinigung wird nicht an die Universität oder an die Vorgesetzten geschickt wird und auch nicht an die LBV, sondern direkt an ihre Krankenkasse.
Hinweis: Personalversammlung am 05.06.2025
Einladung zur Personalversammlung am Do. 5. Juni 2025 in der Aula/KG I von 9.00 bis voraussichtlich 11.30 Uhr

Wir möchten Sie noch einmal auf die kommende Personalversammlung am 5. Juni 2025 in der Aula des KG I hinweisen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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Nächster Termin PR-vor-Ort

Am Mittwoch, 04. Juni 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr besuchen wir die Beschäftigten im Institut für Psychologie und Eisenbahnstr. (Psy. Ambulanz)

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Hinweis zur Krankmeldung: Intranet vs. Elektronische AU-Bescheinigung
Bitte beachten Sie: Die elektronische AU-Bescheinigung wird nicht an die Universität oder an die Vorgesetzten geschickt wird und auch nicht an die LBV, sondern direkt an ihre Krankenkasse.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

leider ist im letzten Newsletter eine falsche Information übermittelt worden, daher möchten wir sie nochmals auf folgendes hinweisen:

Krankmeldung: Intranet vs. Elektronische AU-Bescheinigung

Seitdem es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gibt, kommt es immer wieder zu Missverständnissen bezüglich der Krankmeldung am Arbeitsplatz. Muss ich mich nun noch krankmelden oder nicht? Viele tun es nicht mehr, das Resultat: Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte oder das Sekretariat wissen nicht, wo jemand ist oder warum er/sie fehlt.

Bitte beachten Sie: Die elektronische AU-Bescheinigung wird nicht an die Universität oder an die Vorgesetzten geschickt wird, sondern direkt an ihre Krankenkasse. Das Personaldezernat muss die Krankmeldung dort aktiv abrufen.

Deshalb ist es weiterhin zwingend notwendig: Informieren Sie bei Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, in der Regel telefonisch bis 9:00 Uhr des ersten Krankheitstages, Ihre*n Vorgesetzte*n oder, was meist der Fall sein wird, die Person, die bei Ihnen die Abwesenheiten im Intranet pflegt (meist das Sekretariat). Jeder AU-Tag, auch wenn es nur einer ist, muss dort eingetragen werden.

Melden Sie bitte:

  • dass Sie krank sind,
  • wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden,
  • und ganz wichtig: auch wenn Sie wieder gesund und arbeitsfähig sind.

Privatversicherte geben weiterhin ihre Papierbescheinigung ab.

Der Eintrag in die Abwesenheitsverwaltung ist für viele unterschiedliche Abläufe wichtig und sollte daher immer getätigt werden.

Grundsätzliches zur Arbeitsunfähigkeit:

  • Jede Arbeitsunfähigkeit / Dienstunfähigkeit ist der Beschäftigungsstelle (Institut, Abteilung) durch den/die erkrankte/n Mitarbeiter/in unverzüglich, d.h. in der Regel telefonisch bis 9.00 Uhr des ersten Krankheitstages, unter Angabe der voraussichtlichen Dauer, anzuzeigen.
  • Dauert eine Erkrankung länger als drei Kalendertage (z.B. Freitag, Samstag, Sonntag und Montag), muss die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer durch einen Arzt festgestellt werden.
  • Bei einer Erkrankung, die im Laufe eines Tages nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als Arbeitstag gezählt; der erste Krankheitstag ist dann der Tag danach. Als erster Krankheitstag ist der Tag anzugeben, ab dem der/die Beschäftigte den ganzen Tag wegen Arbeitsunfähigkeit von der Arbeit ferngeblieben ist.

Weitere Informationen zum Thema Abwesenheitsverwaltung und Arbeitsunfähigkeit finden Sie unter:

https://intranet.uni-freiburg.de/sazs/arbeitsunfaehigkeit

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