Die Ersatzmitglieder des Personalrats der Universität Freiburg vertreten bei Verhinderung zur Teilnahme an der Gremiumssitzung gemäß LPVG § 27 Abs.1 gegebenenfalls die gewählten Mitglieder. Die Reihenfolge entspricht der Reihung aufgrund der Stimmenanzahl bei der Personalratswahl und wird bei der Einladung von Ersatzmitgliedern entsprechend berücksichtigt.
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