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 Newsletter des Personalrats der Universität Freiburg
 Ausgabe 3/2015 - 01. Juli 2015
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--- Die Themen dieser Ausgabe -----------------------------------------------

[1] Aus gegebenem Anlass... - Arbeiten bei großer Hitze
[2] Seit heute in Kraft - Das neue Bildungszeitgesetz

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[1] Aus gegebenem Anlass...
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+++ Arbeiten bei großer Hitze +++

Über die Wettervorhersagen für die kommenden Tage könnte man sich so richtig freuen - wenn man nur nicht arbeiten müsste! Wir möchten daher aus gegebenem Anlass an die schon in den letzten Jahren erlassenen "Hinweise für das Arbeiten bei großer Hitze" erinnern, die natürlich auch in diesem Jahr gelten. Unter dem Stichwort "Hitze - allgemeine und spezielle Maßnahmen bei Hitzebelastung am Arbeitsplatz" finden Sie in der Rubrik Service von A bis Z auf der Verwaltungsseite nützliche Informationen zu diesem Thema. Vielleicht haben Sie ja noch genügend Überstunden und nutzen die Gelegenheit, diese jetzt abzubauen.  

Weitere Informationen:  http://www.zuv.uni-freiburg.de/service/hitze   

  

[2] Seit heute in Kraft
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+++ Das neue Bildungszeitgesetz +++

Heute, am 1. Juli, tritt in Baden-Württemberg das neue Bildungszeitgesetz in Kraft. Dadurch haben Beschäftigte die Möglichkeit, bis zu fünf Tage pro Jahr (Azubis fünf Tage in der gesamten Ausbildungszeit) bezahlten Urlaub für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zu bekommen, die Maßnahme an sich muss natürlich selbst finanziert werden. Für weitere Informationen verweisen wir auf unseren Artikel im letzten Personalrats-Info [http://www.personalrat.uni-freiburg.de/pr-info/PR-Info-2015-05] und auf ein aktuelles Flugblatt vom DGB [http://www.personalrat.uni-freiburg.de/aktuell/bildungszeitgesetz].

Da für die Genehmigung eines "Bildungsurlaubs" nur auf solche Bildungsträger zurückgegriffen werden kann, die durch ein Zertifikat des Regierungspräsidiums Karlsruhe autorisiert sind, das RP aber gerade erst angefangen hat, in dieser Sache aktiv zu werden, werden vom Personaldezernat in Absprache mit dem Personalrat in Kürze Übergangsregelungen bekannt gegeben, damit von der Möglichkeit des "Bildungsurlaubs" auch schon jetzt Gebrauch gemacht werden kann. Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Ihr Personalrat wünscht Ihnen einen schönen Sommer und eine erholsame Urlaubszeit! 




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--- Herausgeber -------------------------------------------------------------

Personalrat der Universität Freiburg, Rheinstr. 10, 79104 Freiburg 
Tel.: 203-6900, Fax: 203-6902, E-Mail: info@personalrat.uni-freiburg.de <>

Der Newsletter des Personalrats der Universität Freiburg erscheint ca. 6 x pro Jahr.
Rückmeldungen und Beiträge für diesen Newsletter senden Sie bitte an newsletter@personalrat.uni-freiburg.de <>
Sämtliche Mitteilungen in diesem Newsletter sind sorgfältig zusammengetragen. Eine Gewähr kann trotzdem nicht übernommen werden. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

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