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 Newsletter des Personalrats der Universität Freiburg
 Ausgabe 1/2017 - 24. Januar 2017
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--- Die Themen dieser Ausgabe -----------------------------------------------

[1] Tarifrunde hat begonnen - Gewerkschaften rufen zu einer "kreativen Mittagspause" auf
[2] Für Beschäftigte mit Gleitzeit - Abbau von Plusstunden vor dem 31.03.2017
[3] Höhergruppierung in den Sekretariaten - so gut wie abgeschlossen

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[1] Tarifrunde hat begonnen
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+++ Gewerkschaften rufen zu einer "kreativen Mittagspause" auf +++

In der letzten Woche haben die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder begonnen, die erste Sitzung zwischen den Vertretern der Länder (Finanzminister) und den Gewerkschaften ver.di und GEW blieb ohne ein Ergebnis: Von Seiten der Arbeitgeber wurde kein Angebot vorgelegt. Deshalb rufen die beiden Gewerkschaften für Mittwoch, den 25.1. um 12.15 Uhr zu einer "kreativen Mittagspause" auf, die im Uni-Innenhof stattfinden soll.  

  

[2] Für Beschäftigte mit Gleitzeit
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+++ Abbau von Plusstunden vor dem 31.03.2017 +++

 Laut Dienstvereinbarung sollen die Zeitkonten derjenigen, die Gleitzeit praktizieren, am 31.3. eines jeden Jahres nicht mehr als die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit umfassen, für Vollzeitbeschäftigte also 39,5 Stunden bei Tarifbeschäftigten, für Beamte/innen 41 Stunden. Für Teilzeitkräfte gilt dies entsprechend, also z.B. 19,75 Stunden für Kolleginnen und Kollegen, die 50% arbeiten. Der Personalrat möchte alle, die Gleitzeit praktizieren, an dieses Datum erinnern, damit eventuelle Plusstunden noch vor dem 31.03. abgebaut werden können. Sollte dies aus dienstlichen Gründen nicht möglich sein, muss beim Personaldezernat ein Antrag auf Übertragung in den nächsten Abrechnungszeitraum gestellt werden.  

  

[3] Höhergruppierung in den Sekretariaten
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+++ so gut wie abgeschlossen +++

 Wie bereits bei der letzten Personalversammlung berichtet, ist die Umsetzung des Rektoratsbeschlusses zu den Höhergruppierungen in den Sekretariaten von E5 nach E6 so gut wie abgeschlossen, auch der Personalrat hat inzwischen allen Anträgen, die ihm vorgelegt wurden, zugestimmt. Damit können viele auch mit einer Nachzahlung rechnen, denn die Höhergruppierung erfolgt in der Regel rückwirkend zum 1.7.2016. Ausnahmen gibt es dann, wenn es im letzten halbe Jahr 2016 zu einer Änderung der Erfahrungsstufe kam; dies wurde erfreulicherweise vom Personaldezernat bei der Höhergruppierung berücksichtigt, so dass für die betroffenen Personen keine Nachteile entstanden sind.  




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