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Newsletter des Personalrats der Universität Freiburg
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Die Themen der Ausgabe 10/2017 vom 28. September 2017
Das neue Personalratsinfo ist da - September 2017
Personalrat vor Ort - Otto-Krayer-Haus, FMF, Makro und Verfügungsgebäude
Regelungen zum Sabbatjahr - Verwaltungsvorschrift veröffentlicht
Das neue Personalratsinfo ist da
September 2017

Wer es bis jetzt noch nicht gedruckt im Postfach gefunden hat, kann sich auf unserer Homepage das neue Personalratsinfo vom September 2017 auch online anschauen.

Diesmal mit folgenden Themen: 

  • Ergebnisse der Umfrage zur Arbeitszeit
  • BAG-Urteil zum Thema „Befristungen“
  • Werte bestimmen unser Handeln - Heute: Glaubwürdigkeit
  • Bevor‘s zu viel wird. Zu viel Stress. Zuviel Alkohol.
  • Ergonomie am Büroarbeitsplatz - Der Ergonomiekoffer
  • u.v.m.

Direkt zum Info: PR-Info September 2017

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Personalrat vor Ort
Otto-Krayer-Haus, FMF, Makro und Verfügungsgebäude

Am 18. Oktober 2017 zwischen 9 und 11 Uhr wird der Personalrat die Beschäftigten im Otto-Krayer-Haus, im FMF, der Makro und im Verfügungsgebäudes an ihrem Arbeitsplatz besuchen. Gleichzeitig wird es im Foyer des Otto-Krayer-Haus für alle Interessierten einen Infostand geben.

Rechtzeitig vorher werden die Beschäftigten nochmals informiert. Wir freuen uns bei dieser Aktion über zahlreiche Besuche, informative Gespräche und möglichst viele unserer KollegInnen persönlich kennenzulernen. Kommen Sie einfach vorbei (auch wenn Sie keine konkreten Fragen haben).

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Regelungen zum Sabbatjahr
Verwaltungsvorschrift veröffentlicht

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat am 09.08.2017 eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die das Verfahren und die Bedingungen zur Beantragung eines Freistellungsjahres (Sabbatjahr) regelt. Damit können Beamte/innen ab sofort von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

In Anlehnung dazu können mit Arbeitnehmer/innen ebenfalls Vereinbarungen zur Gewährung eines Sabbatjahres getroffen werden. Hierzu hat das Finanzministerium bereits eine Mustervereinbarung herausgegeben. Auf dieser Basis werden wir demnächst Gespräche mit der Uni-Leitung anstreben und Sie zeitnah über die Ergebnisse informieren.

Die Verwaltungsvorschrift finden Sie im Gemeinsamen Amtsblatt für Baden-Württemberg Nr. 8 vom 30.08.2017 auf Seite 410.

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Personalrat der Universität Freiburg, Friedrichstraße 41-43, 79098 Freiburg
Tel.: 203-6900, Fax: 203-6902, E-Mail: info@personalrat.uni-freiburg.de

Der Newsletter des Personalrats der Universität Freiburg erscheint ca. 6 x pro Jahr.
Rückmeldungen und Beiträge für diesen Newsletter senden Sie bitte an newsletter@personalrat.uni-freiburg.de
Sämtliche Mitteilungen in diesem Newsletter sind sorgfältig zusammengetragen. Eine Gewähr kann trotzdem nicht übernommen werden. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

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