Regelungen zum Sabbatjahr
Verwaltungsvorschrift veröffentlicht
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat am 09.08.2017 eine Verwaltungsvorschrift veröffentlicht, die das Verfahren und die Bedingungen zur Beantragung eines Freistellungsjahres (Sabbatjahr) regelt. Damit können Beamte/innen ab sofort von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
In Anlehnung dazu können mit Arbeitnehmer/innen ebenfalls Vereinbarungen zur Gewährung eines Sabbatjahres getroffen werden. Hierzu hat das Finanzministerium bereits eine Mustervereinbarungen herausgegeben. Auf dieser Basis werden wir demnächst Gespräche mit der Dienststelle anstreben und Sie zeitnah über die Ergebnisse informieren.
Die Verwaltungsvorschrift finden Sie im Gemeinsamen Amtsblatt für Baden-Württemberg Nr. 8 vom 30.08.2017 auf Seite 410.