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Die Themen der Ausgabe 7/2018 vom 24. Oktober 2018
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Plusstunden abbauen oder einen Antrag auf Übertragung stellen Wichtige Informationen für Beschäftigte, die Gleitzeit haben
Die Beschäftigten, die Gleitzeit praktizieren, wissen es in der Regel: Zum 31. März eines jeden Jahres werden alle Plusstunden, die über eine Wochenarbeitszeit hinausgehen, gekappt - zumindest ist das jetzt noch der Fall, der Personalrat ist aber zu diesem Thema weiterhin in Gesprächen mit dem Personaldezernat. Man kann aber auch einen Antrag auf Übertragung der zusätzlichen Stunden stellen, und das sollte man auch tun, wenn man vor Ende März, z.B. in der Weihnachtszeit, keine Möglichkeit hat, Plusstunden abzubauen. Denn: Stunden, die gearbeitet wurden, dürfen nicht verfallen – das zumindest ist die Ansicht des Personalrates. Ein Antrag auf Übertragung (formlos) muss von den Vorgesetzten unterstützt, vom Personaldezernat befürwortet und dem Personalrat zur Zustimmung vorgelegt werden.
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