Jugend- und Auszubildendenvertretungswahl
Hinweise für Wählende
Hinweise für Wählende
- Zu wählen sind 3 Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen.
- Es kann nur ein Stimmzettel abgegeben werden.
- Es können 3 Stimmen abgegeben werden.
- Jedem*jeder Bewerber*in kann nur eine Stimme gegeben werden.
- Es darf nur mit amtlichem Stimmzettel und amtlichem Briefumschlag abgestimmt werden.
- Die Bewerber*innen, die gewählt werden, sind durch ein zu ihrem Namen gesetztes Kreuz oder auf sonstige Weise zweifelsfrei zu bezeichnen.
- Personen, die auf keinem Wahlvorschlag aufgeführt sind, können nicht gewählt werden.
(english version by google translate)
- Three youth and trainee representatives are to be elected.
- Only one ballot can be cast.
- 3 votes can be cast.
- Each applicant can only be given one vote.
- Voting may only be carried out using an official ballot paper and official envelope.
- The applicants who are elected must be clearly identified by a cross next to their name or in some other way.
- People who are not listed on any nomination papers cannot be elected.