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 Newsletter des Personalrats
 Ausgabe 3/2025 - 29. April 2025
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--- Die Themen dieser Ausgabe -----------------------------------------------

[1] Krankmeldung: Intranet vs. Elektronische AU-Bescheinigung - 
[2] Vorgezogene Wahlen zur Jugend-und Auszubildendenvertretung (JAV) - 
[3] Einblicke und Ausblicke 2025: Veränderungen gestalten - Gastbeitrag Connected Services
[4] SAVE THE DATE: Personalversammlung am 05.06.2025 - 
[5] Nächster Termin PR-vor-Ort - Am Mittwoch, 14. Mai 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr besuchen wir die Beschäftigten in der Wilhelmstr. 1B (IO, Inst. Wirtschaftswissenschaften) und Wilhelmstr. 26 (Inst. Strafrecht)

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[1] Krankmeldung: Intranet vs. Elektronische AU-Bescheinigung
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 Seitdem es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gibt, kommt es immer wieder zu Missverständnissen bezüglich der Krankmeldung am Arbeitsplatz. Muss ich mich nun noch krankmelden oder nicht? Viele tun es nicht mehr, das Resultat: Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte oder das Sekretariat wissen nicht, wo jemand ist oder warum er/sie fehlt. 
 Bitte beachten Sie: Die elektronische AU-Bescheinigung wird nicht an die Universität oder an die Vorgesetzten geschickt wird, sondern an die Krankenkasse. 
 Deshalb ist es weiterhin zwingend notwendig: Informieren Sie bei Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, in der Regel telefonisch bis 9:00 Uhr des ersten Krankheitstages, Ihre*n Vorgesetzte*n oder, was meist der Fall sein wird, die Person, die bei Ihnen die Abwesenheiten im Intranet pflegt (meist das Sekretariat). Jeder AU-Tag, auch wenn es nur einer ist, muss dort eingetragen werden. 
 Melden Sie bitte: 
 
 dass Sie krank sind, 
 wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden, 
 und ganz wichtig: auch wenn Sie wieder gesund und arbeitsfähig sind. 
 
 Privatversicherte geben weiterhin ihre Papierbescheinigung ab. 
 Der Eintrag in die Abwesenheitsverwaltung ist für viele unterschiedliche Abläufe wichtig und sollte daher immer getätigt werden. 
 Grundsätzliches zur Arbeitsunfähigkeit: 
 
 Jede Arbeitsunfähigkeit / Dienstunfähigkeit ist der Beschäftigungsstelle (Institut, Abteilung) durch den/die erkrankte/n Mitarbeiter/in unverzüglich, d.h. in der Regel telefonisch bis 9.00 Uhr des ersten Krankheitstages, unter Angabe der voraussichtlichen Dauer, anzuzeigen. 
 
 
 Dauert eine Erkrankung länger als drei Kalendertage (z.B. Freitag, Samstag, Sonntag und Montag), muss die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer durch einen Arzt festgestellt werden. 
 
 
 Bei einer Erkrankung, die im Laufe eines Tages nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als Arbeitstag gezählt; der erste Krankheitstag ist dann der Tag danach. Als erster Krankheitstag ist der Tag anzugeben, ab dem der/die Beschäftigte den ganzen Tag wegen Arbeitsunfähigkeit von der Arbeit ferngeblieben ist. 
 
 Weitere Informationen zum Thema Abwesenheitsverwaltung und Arbeitsunfähigkeit finden Sie unter: 
  https://intranet.uni-freiburg.de/sazs/arbeitsunfaehigkeit  
    

  

[2] Vorgezogene Wahlen zur Jugend-und Auszubildendenvertretung (JAV)
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 Aktuell hat die Uni keine JAV mehr, daher werden bald vorgezogenen Wahlen stattfinden müssen. Dass es bald wieder eine JAV gibt, wollen wir als Personalrat gerne unterstützen. Doch wer darf überhaupt gewählt werden? Alle Personen, die mit einem TV-L Vertrag an der Uni beschäftigt sind und bei der Wahl das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie natürlich alle Auszubildenden dürfen sich zur Wahl stellen, haben damit das sogenannte passive Wahlrecht. Diese Personengruppe werden wir auch zeitnah anschreiben und etwas genauer informieren was eigentlich die JAV ist und welche Funtktion sie hat. Sollten Sie schon jetzt Interesse haben, schreiben Sie uns gerne an:  info@personalrat.uni-freiburg.de   

  

[3] Einblicke und Ausblicke 2025: Veränderungen gestalten
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+++ Gastbeitrag Connected Services +++

 „Ja, aber das haben wir doch schon immer so gemacht….!“ 
 Donnerstag, 8. Mai 2025  von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr in der Aula, Kollegiengebäude 1 
 Die Veranstaltung greift die aktuellen Entwicklungen auf, die die Universität und ihre Beschäftigten prägen – von digitaler Transformation und künstlicher Intelligenz über den Fachkräftemangel und demografischen Wandel bis hin zu strukturellen und politischen Veränderungen. Sie bietet eine Plattform, um gemeinsam Lösungsansätze zu diskutieren. 
 In dieser Veranstaltung möchten wir gemeinsam mit Ihnen erkunden, welche Auswirkungen Veränderungen auf uns persönlich und auf das Universitätsumfeld haben können. Wir werden uns gegenseitig ermutigen, den Umgang mit Veränderungen als gemeinschaftliche Aufgabe zu sehen, die nur durch einen Kulturwandel in produktive Energie umgewandelt werden kann. Schließlich nehmen wir Ideen und Ansätze mit, wie wir alle Veränderungen nicht nur begleiten, sondern aktiv gestalten und vorantreiben können. 
 Das vollständige Programm finden Sie auf unserer Webseite unter:  https://uni-freiburg.de/universitaet/verwaltung/connected-services/#Einblicke-und-Ausblicke  
 Damit wir besser planen können, melden Sie sich bitte frühzeitig über das Intranet, spätestens bis Mitte April,  hier  an - vielen Dank! 
 Kontakt: 
  Connected-services@zv.uni-freiburg.de   

  

[4] SAVE THE DATE: Personalversammlung am 05.06.2025
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 Einladung zur Personalversammlung am 05. Juni 2025 in der Aula/KG I von 9.00 bis voraussichtlich 11.30 Uhr 
 Bitte merken Sie sich das nachfolgende Datum vor: die nächste Personalversammlung findet am 05. Juni 2025 in der Aula des KG I statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!  

  

[5] Nächster Termin PR-vor-Ort
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+++ Am Mittwoch, 14. Mai 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr besuchen wir die Beschäftigten in der Wilhelmstr. 1B (IO, Inst. Wirtschaftswissenschaften) und Wilhelmstr. 26 (Inst. Strafrecht) +++

 Folgende weitere PR-vor-Ort Termine sind geplant: 
 
 Mi. 04.06.2025 Institut für Psychologie und Eisenbahnstr. (Psy. Ambulanz) 
  




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